Hallo,
kann unser BR auch bei einen kleinen Betrieb unter 20 Wahberechtigte, also nur ein BR vorhanden, auch bei der Urlaubsgestaltung bzw. den Richtlinen mitbestimmen ?
Die GL hat einseitig eine Betriebsanweisung für die Urlaubsregelung herausgegeben.
Müssen wir uns daher daran halten, auch wenn der BR seine Zustimmung hier nicht gegeben hat ?