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Mitspracherecht des BR bei Beförderungen/Einstellungen?

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RitaMak
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin BR Mitglied (seit kurzem) und habe eine Frage bzgl. Beförderungen/Einstellungen von Mitarbeitern.

Unser Deutschlandchef hat gekündigt. Daraufhin wurde eine Teamleiterin übergangsweise als seine Vertretung benannt. Die Entscheidung wer/wann es einen neuen Deutschlandchef geben wird, trifft wiederum unser Europachef.

Meine Frage : Muss diese Position intern ausgeschrieben werden oder dürfte unser Europachef einfach diese Teamleiterin als neue Chefin benennen ohne vorher die Stelle auszuschreiben und ohne Zustimmung des BR´s ?

Angenommen, der BR wird gefragt, dürfen wir dann auch ablehnen (mit trifftigen Gründen natürlich) ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

VG Rita Mak.

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Community-Antworten (6)

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Tanzbär

15.08.2013 um 12:22 Uhr

Wenn wir davon ausgehen (klingt zumindest so), dass das die Stelle eines Leitenden Mitarbeiters ist, dann ist der BR raus. Ihr werdet über die Neubesetzung informiert und dürft klatschen ...

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gironimo

15.08.2013 um 15:04 Uhr

Eine Stelle muss nur dann ausgeschrieben werden, wenn der BR dies zuvor verlangt hat; § 93 BetrVG.

Und ob einfach bennen geht, kann man so kaum sagen. Die Frager ist, ob die Änderungen der Tätigkeiten so stark sind, dass von einer Versetzung die Rede sein könnte (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Außerdem wäre zu klären, ob der Deutschlandchef möglicher Weise leitender Angestellter ist (§ 5 BertrVG). Dann wäre der BR bei der Stellenbesetzung nicht zu hören.

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RitaMak

15.08.2013 um 15:13 Uhr

Hallo Gironimo, Hallo Tanzbär, vielen Dank schonmal.

Der Verantwortungskreis würde wachsen. Von jetziger Teamleitung von 8 Personen auf Manager des gesamten Deutschlandteams (etwa 32 MA)

Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen leitenden Angestellten handelt. Sie wird weder selbstständig MA einstellen/kündigen können noch hat sie überhaupt Budget um frei darüber verfügen zu können (für Personal etc.) Unser Mutterkonzern in England sind die einzigen Entscheidungsträger. Unser Deutschlandchef darf die Bitte stellen, das z.B. noch die und jene Position benötigt wird und England entscheidet darüber ob wir Budget dafür bekommen. Auch muss jede Einstellung/Kündigung im Vorfeld approved werden. Es handelt sich hierbei nur um Empfehlungen die der Deutschlandchef aussprechen kann, alle Entscheidungen werden aus England heraus getroffen.

Das ist doch dann kein leitender Angestellter oder?

Müssen wir als BR bei jeder einzelnen Stelle verlangen, dass diese ausgeschrieben wird? Oder können wir das pauschal für alle aktuellen/zukünftigen Stellen tun?

Wie würde das "Verlangen" aussehen....formeller Antrag oder reicht ein formloses Schreiben/Email ?

Vielen Dank schonmal :-)

VG Rita

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dieElster

15.08.2013 um 18:21 Uhr

soweit ich es weiß, ist die Bezeichnung "leitender Angestellter" leicht beschrieben.

Ein leitender Angestellter ist derjenige, der selbstständig ohne Erlaubnis und Nachfrage Personal einstellen oder entlassen kann.

(der Betriebsrat ist jetzt außen vor genommen) Verbessert mich wenn ich falsch liege...

H
Hartmut

15.08.2013 um 23:51 Uhr

Hallo RitaMak, nein Ihr müsst die Ausschreibung nicht für jede einzelne Stelle verlangen. Das ginge auch mangels Kristallkugel gar nicht. Einmal dem AG gegenüber fordern reicht. (@die Elster: So ganz ohne Erlaubnis womöglich nicht, aber "ohne in jedem Einzelfall eine Erlaubnis einholen zu müssen" ist sicher richtig. Ein gutes Indiz für eine leitende Funktion i.S.d. BetrVG ist auch eine Prokura.)

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RitaMak

16.08.2013 um 16:44 Uhr

Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

Dank eurer Tipps und nach Durchchecken der Definition LEITENDER ANGESTELLTER handelt es sich in unserem Fall um keinen.

Ich werde also beantragen dass alle offenen Positionen intern ausgeschrieben werden, worunter auch die des Deutschlandchefs fallen wird.

Lieben Dank Rita Mak

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