Erstellt am 15.08.2013 um 10:22 Uhr von Tanzbär
Wenn wir davon ausgehen (klingt zumindest so), dass das die Stelle eines Leitenden Mitarbeiters ist, dann ist der BR raus. Ihr werdet über die Neubesetzung informiert und dürft klatschen ...
Erstellt am 15.08.2013 um 13:04 Uhr von gironimo
Eine Stelle muss nur dann ausgeschrieben werden, wenn der BR dies zuvor verlangt hat; § 93 BetrVG.
Und ob einfach bennen geht, kann man so kaum sagen. Die Frager ist, ob die Änderungen der Tätigkeiten so stark sind, dass von einer Versetzung die Rede sein könnte (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Außerdem wäre zu klären, ob der Deutschlandchef möglicher Weise leitender Angestellter ist (§ 5 BertrVG). Dann wäre der BR bei der Stellenbesetzung nicht zu hören.
Erstellt am 15.08.2013 um 13:13 Uhr von RitaMak
Hallo Gironimo, Hallo Tanzbär,
vielen Dank schonmal.
Der Verantwortungskreis würde wachsen. Von jetziger Teamleitung von 8 Personen auf Manager des gesamten Deutschlandteams (etwa 32 MA)
Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen leitenden Angestellten handelt. Sie wird weder selbstständig MA einstellen/kündigen können noch hat sie überhaupt Budget um frei darüber verfügen zu können (für Personal etc.)
Unser Mutterkonzern in England sind die einzigen Entscheidungsträger. Unser Deutschlandchef darf die Bitte stellen, das z.B. noch die und jene Position benötigt wird und England entscheidet darüber ob wir Budget dafür bekommen. Auch muss jede Einstellung/Kündigung im Vorfeld approved werden. Es handelt sich hierbei nur um Empfehlungen die der Deutschlandchef aussprechen kann, alle Entscheidungen werden aus England heraus getroffen.
Das ist doch dann kein leitender Angestellter oder?
Müssen wir als BR bei jeder einzelnen Stelle verlangen, dass diese ausgeschrieben wird? Oder können wir das pauschal für alle aktuellen/zukünftigen Stellen tun?
Wie würde das "Verlangen" aussehen....formeller Antrag oder reicht ein formloses Schreiben/Email ?
Vielen Dank schonmal :-)
VG
Rita
Erstellt am 15.08.2013 um 16:21 Uhr von dieElster
soweit ich es weiß, ist die Bezeichnung "leitender Angestellter" leicht beschrieben.
Ein leitender Angestellter ist derjenige, der selbstständig ohne Erlaubnis und Nachfrage Personal einstellen oder entlassen kann.
(der Betriebsrat ist jetzt außen vor genommen)
Verbessert mich wenn ich falsch liege...
Erstellt am 15.08.2013 um 21:51 Uhr von Hartmut
Hallo RitaMak, nein Ihr müsst die Ausschreibung nicht für jede einzelne Stelle verlangen. Das ginge auch mangels Kristallkugel gar nicht. Einmal dem AG gegenüber fordern reicht.
(@die Elster: So ganz ohne Erlaubnis womöglich nicht, aber "ohne in jedem Einzelfall eine Erlaubnis einholen zu müssen" ist sicher richtig. Ein gutes Indiz für eine leitende Funktion i.S.d. BetrVG ist auch eine Prokura.)
Erstellt am 16.08.2013 um 14:44 Uhr von RitaMak
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Dank eurer Tipps und nach Durchchecken der Definition LEITENDER ANGESTELLTER handelt es sich in unserem Fall um keinen.
Ich werde also beantragen dass alle offenen Positionen intern ausgeschrieben werden, worunter auch die des Deutschlandchefs fallen wird.
Lieben Dank
Rita Mak