Mitspracherecht des BR in der AG?
In wie weit hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht in einer Aktiengesellschaft?
Leider konnte ich zu diesem Thema (speziel zur AG) nichts sinnvolles finden. Würde mich über schnelle Hilfe sehr freuen! :-)
Community-Antworten (5)
11.09.2009 um 15:28 Uhr
Was genau interessiert dich denn?
11.09.2009 um 16:55 Uhr
AG, GmbH, Kommandit o. Ähnliches, ist in Puncto Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach BetrVG alles eins. Hier wird nur auf den Begriff des Betriebes agehoben.
Anders sieht es aus bei der Mitbestimmung im Aufsichtsrat. hier wird unterschieden zwischen Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und dem Aktiengesetz. Aber auch hier wird nicht nach AG oder Ähnlichem unterschieden sondern nach Betriebsgröße.
Drittelbeteiligung in Betrieben größer 500 aber kleiner 2000 Beschäftige. (§1 DrittelbG)
Paritätische Mitbestimmung in Betrieben größer 2000 Beschäftigte. (§1 MitbestG)
Die entsprechenden AN-Verteter müssen von der Belegschaft gewählt werden.
Gruß
noli
11.09.2009 um 17:20 Uhr
@nobli Mitbestimmungsg., Drittelbeteiligungsg., Montanmitbestimmungsg,... sind wichtig für die Wahl der Mitarbeitervertretung im AR. Das Aktiengesetz hat immer Gültigkeit.
11.09.2009 um 17:23 Uhr
has tnatürlich Recht immie. Sollte ein bischen mehr Sorgfalt beim Schreiben walten lassen.
Gruß
noli
11.09.2009 um 17:25 Uhr
@nobli mit und ohne b... manchmal muss es halt schnell gehen:-)
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