Verkehrsschilder aufstellen - BR Mitspracherecht??
Moin moin,
ich hab auch mal eine Frage, bei uns in der Firma werden jetzt Verkehrsschilder aufgestellt. Hat da der BR ein Mitspracherecht?? Hätte er zurvor die Info bekommen müssen??
Danke schon mal
Community-Antworten (9)
24.08.2009 um 15:16 Uhr
Hallo, wenn die Schilder sinn machen ist das doch in Ordnung. Oder seid Ihr gegen eine sinnvolle Beschilderung? Solltet Ihr ein Mitspracherecht haben dann weist die GF darauf hin dass Ihr demnächst vorher Informiert werden müsst. Mittbestimmung evtl. § 87 (1) 1. , 6. und 7. BetrVG. Das solltet Ihr vielleicht mal lesen.
24.08.2009 um 15:26 Uhr
weis zwar jetzt nicht, was der 87 damit zu tun hat, besonders die von dir aufgeführten Abs., und gelesen haben wir das mehr wie einmal sonst würden wir hier nicht fragen. Aber Danke für deine Mühe.
24.08.2009 um 16:04 Uhr
HHHHHHF, interessant wird der §87, wenn es um den Umgang der AN mit den Verkehrsschildern geht. Was passiert, wenn diese nicht beachtet werden? Betriebsbuße? Wer entscheidet überhaupt welche AN von wo Vorfahrt haben und welche nicht...;-))
24.08.2009 um 16:07 Uhr
Doch hier kommt §87 (1) 1. in Betracht. Die Schilder werden doch auch bei Nichtbeachtung irgendwelche Sanktionen nach sich ziehen. Da greift die o.g. Regelung über, Ordnung im Betrieb und das Verhalten der AN.
24.08.2009 um 16:08 Uhr
Toll Lotte war wieder schneller. GRINS
24.08.2009 um 16:09 Uhr
Werner, ich lese, wir sind uns einig ;-)))
24.08.2009 um 16:12 Uhr
Moin HHHHHHF,
Ich sehe hier ein Informationsrecht des BR (§80 BetrVg). Anhand dieser Information sollte geprüft werden ob evtl. ein Mitwirkungs oder Mitbestimmungsrecht besteht. Den Ansatz von mainpower finde ich nicht verkehrt. Da die Schilder die AN zum"verkehrsgerechten" Verhalten auffordern und es bei "Verstößen" evtl. zu "Bußgeldern" oder anderen Saktionen(Abmahnungen) kommen kann, greift der § 87(1)1 Betrvg. Wenn die Verkehrsschilder wegen gesetzlicher Vorschriften(Stichwort Unfallverhütung) aufgestellt wurden, würde evtl. der 87(1)7 BetrVG in Betracht kommen. Deshalb ist eine umfassende Unterrichtung des AG wichtig.
24.08.2009 um 16:20 Uhr
@ Lotte @Werner Sorry, wollte nichts wiederholen, habe vergessen weiterzu scrollen. Vielleicht die Hitze ;-)
24.08.2009 um 16:21 Uhr
Mensch ihr habt Recht, daran hab ich überhaupt nicht gedacht, man muss es von der Seite mal sehen. OMG schlechten Tag erwischt. Ich danke allen und Sorry ;(
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