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nochmal Thema Urlaub

L
lolium
Jul 2022 bearbeitet

wenn ein Beschäftigter in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet hat er ja Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Gilt das nur für den gesetzlichen Mindesturluab von 20, bzw. 24 Tage oder für den vollen Anspruch aus dem TV auf 30 Tage?

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Community-Antworten (2)

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Relfe

30.06.2022 um 10:45 Uhr

kommt drauf an :-) wenn der Urlaub einfach als 30 Tage im AV / BV / TV zugeteilt ist, dann gilt das für den ganzen Urlaub. Wenn der Urlaub in gesetzlichen Urlaub und Zusatzurlaub geteilt ist, dann gilt das grundsätzlich nur für den gesetzlichen Urlaub,.... es sei denn, es ist durch AV / BV / TV anders geregelt.

wobei dann natürlich der Urlaub der bereits genommen worden war komplett als gesetzlicher Urlaub gerechnet wird, d.h. wer zum 01.10. gekündigt hat und schon 4 Wochen Urlaub genommen hat, hätte den gesetzlichen Urlaub verbraucht und bekäme somit keinen Urlaub für das IV. Quartal (das wäre dann ja der zusätzliche Urlaub, welcher verfällt)

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XYZ68

01.07.2022 um 09:15 Uhr

Bitte schauen, was im Tarifvertrag dazu geregelt ist.

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