Altes Thema, neue Frage : Urlaub an Weihnachten und Silvester
Hallo zusammen! Ich weiß, die Frage nach Anzahl der Urlaubstage (halber? ganzer?) hat schon einen langen Bart. Aber zu meiner Frage habe ich speziell noch keine Antwort finden können.
Folgendes: Wenn in unserem Betrieb an regulären Arbeitstagen um 13.00 Uhr Feierabend gemacht wird, wird ein halber Urlaubstag (oder Gleittag) angerechnet. Für Weihnachten und Silveser steht folgendes in unserem TV:
"Am 24. Dezember und 31. Dezember ist der Arbeitsschluss auf 13:00 Uhr festzusetzen. Die hierdurch insgesamt ausfallende Arbeitszeit kann wahlweise vor- oder nachgearbeitet bzw. auf den Jahresurlaub angerechnet werden mit insgesamt höchstens einem Tag bzw. jeweils einem halben Tag. Einzelheiten sind in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung zu regeln."
Was ich so verstehe, dass insgesamt für beide Tage ein ganzer Tag berechnet werden darf (halt jeweils ein halber). Bei uns kommt aber hinzu, dass wir an diesen beiden Tagen gar nicht arbeiten dürfen. Die Firma hat geschlossen. Eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es nicht. Steht ja jetzt ein wenig im Gegensatz zur TV-Regelung. Die Firma rechnet jeweils einen Urlaubstag, also insgesamt 2, für diese Tage.
Mir ist klar, dass Weihnachten und Silvester keine Feiertage sind und dass es lt. Gesetz auch eigentlich keine halben Tage gibt. Aber bei uns, wie in vielen anderen Betrieben, gibt es halt halbe Urlaubstage.
Also: Ist es gerechtfertigt 2 ganze Tage zu berechnen, wenn Tarifvertrag eigentlich sagt jeweils ein halber, nur weil die Firma beschließt, an diesen Tagen wird gar nicht gearbeitet?
Ich kenne die Antwort wahrscheinlich schon ;-) aber freue mich über eure Ansätze!
Community-Antworten (4)
21.09.2018 um 11:54 Uhr
Das ist ein Thema für die Tarifparteien. Hier solltet Ihr die Gewerkschaft fragen. M.E. versucht der AG mit dem generellen Betriebsurlaub diesen Tarifpassus im Tarifvertrag auszuhebeln. Auch ich würde erstmal annehmen, dass die Regelung des Tarifvertrags weiterhin gültig ist (1 Urlaubstag für Heiligabend UND Silvester), insbesondere dann, wenn es keine hier eigentlich vorgesehene Betriebsvereinbarung gibt.
21.09.2018 um 14:13 Uhr
Der Tarifvertrag ist doch klar formuliert!
"... ist der Arbeitsschluss auf 13:00 Uhr festzusetzen. Die HIERDURCH insgesamt ausfallende Arbeitszeit kann ..." Die Regelung des Tarifvertrages bezieht sich also nur auf die Zeit nach 13:00 Uhr
Sofern der Arbeitgeber berechtigt ist auf die beiden Vormittage jeweils Betriebsruhe zu legen, dann kann er dafür auch eigene Regelungen zur Verrechnung dieserfreien Tag festlegen.
21.09.2018 um 15:22 Uhr
Das ist allein eine Frage der Mitbestimmung. Was habt ihr denn dazu geregelt, dass die beiden Tage nicht gearbeitet werden.?
24.09.2018 um 14:47 Uhr
@Kratzbürste Es wurde dazu gar nichts geregelt. Mir bzw. uns, dem Gremium, ist kein Dokument bekannt, in dem dazu irgendwas geregelt worden ist. Als wir hier angefangen haben in der Firma, hieß es halt auf Nachfrage nur "hier werden für Weihnachten und Silvester jeweils ein Urlaubstag berechnet". Unser letzter BR war 12 Jahre im Amt und hat keine einzige BV geschlossen (auch nicht zu anderen Themen). Wir möchten jetzt anfangen zu verschiedenen Bereichen BV's zu beschließen und möchten mit dem Thema anfangen. Aber da wir alle neu im BR sind, herrscht halt auch ein wenig Ratlosigkeit. Wir haben auch bei der Gewerkschaft angefragt und warten noch auf Antwort.
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