Hallo zusammen!
Ich weiß, die Frage nach Anzahl der Urlaubstage (halber? ganzer?) hat schon einen langen Bart. Aber zu meiner Frage habe ich speziell noch keine Antwort finden können.

Folgendes:
Wenn in unserem Betrieb an regulären Arbeitstagen um 13.00 Uhr Feierabend gemacht wird, wird ein halber Urlaubstag (oder Gleittag) angerechnet.
Für Weihnachten und Silveser steht folgendes in unserem TV:

"Am 24. Dezember und 31. Dezember ist der Arbeitsschluss auf 13:00 Uhr festzusetzen. Die hierdurch insgesamt ausfallende Arbeitszeit kann wahlweise vor- oder nachgearbeitet bzw. auf den Jahresurlaub angerechnet werden mit insgesamt höchstens einem Tag bzw. jeweils einem halben Tag. Einzelheiten sind in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung zu regeln."

Was ich so verstehe, dass insgesamt für beide Tage ein ganzer Tag berechnet werden darf (halt jeweils ein halber).
Bei uns kommt aber hinzu, dass wir an diesen beiden Tagen gar nicht arbeiten dürfen. Die Firma hat geschlossen. Eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es nicht. Steht ja jetzt ein wenig im Gegensatz zur TV-Regelung. Die Firma rechnet jeweils einen Urlaubstag, also insgesamt 2, für diese Tage.

Mir ist klar, dass Weihnachten und Silvester keine Feiertage sind und dass es lt. Gesetz auch eigentlich keine halben Tage gibt. Aber bei uns, wie in vielen anderen Betrieben, gibt es halt halbe Urlaubstage.

Also:
Ist es gerechtfertigt 2 ganze Tage zu berechnen, wenn Tarifvertrag eigentlich sagt jeweils ein halber, nur weil die Firma beschließt, an diesen Tagen wird gar nicht gearbeitet?

Ich kenne die Antwort wahrscheinlich schon ;-) aber freue mich über eure Ansätze!