Erstellt am 12.02.2009 um 04:59 Uhr von pirat
@croning,
was zur Info über Urlaubsplanung und das Recht des AG den gesammten Jahresurlaub zu verplanen...
Grundsätzlich ist der AG gehalten, den Urlaubswunsch des AN zu erfüllen, d.h. er kann ihn nicht einseitig festlegen. Nur in Ausnahmefällen wird dies durch das BAG zugelassen. Auch in diesen Ausnahmefällen ist aber das Recht des AN auf selbstbestimmte Urlausbplanung, seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zu beachten. Das BAG hat deswegen auch in einer Entscheidung von 81 ( NJW 82, S. 959) Az.: 1 ABR 79/79 gesagt, das eine Regelung , die ca. 3/5 des Jahresurlaubs verplant, nicht zu beanstanden ist. Bei mehr Betriebsurlaub wird ein berechtigtes Interesse des AG seine Grenzen an den Interessen der AN finden.
lies mal hier...
http://www.arbeitsrecht.de/forum/archive/index.php/t-168720.html
viel Spass beim Schmöckern....