Erstellt am 14.08.2013 um 13:33 Uhr von Tanzbär
1. Fordern kann jeder alles, was er bekommt, ist eine andere Sache.
2. Meine private Telefonnummer gehört mir und ICH entscheide, wem ich die gebe. Kein wenn und aber.
Erstellt am 14.08.2013 um 14:02 Uhr von stefano
@Tanzbär
ist das deine persönliche Meinung oder steht das auch irgendwo geschrieben?
Thema BEM:
wie setzt sich der BR dann mit dem MA in Verbindung um ihn zu beraten und alles?
Erstellt am 14.08.2013 um 14:09 Uhr von Charlys
Srefano, es ist schon so, dass meine Tel mir gehört. Weitet muss ich selbst gar kein Tel haben oder habe ggf bewusst ein Geheim Nr. Letztlich muss auch niemand mit dem BR reden. Wir der BR ggf einen AN erreicht, ist sein Problem. Letztlich war deine letzte Anmerkung auch so nicht richtig, denn sie müsste wenn dann lauten, wo steht das der BR ein Anspruch hat?
Erstellt am 14.08.2013 um 14:09 Uhr von Calais
ich frage immer in der Abteilung nach, da erhalte ich die Nummer, in der Regel wollen die Kollegen ja vom BR vertreten werden. Das war noch nie ein Problem
Erstellt am 14.08.2013 um 15:24 Uhr von Nubbel
zu 2 , beim bem gespräch ist der betroffene arbeitnehmer doch anwesend. frag ihn einfach nach der nummer
Erstellt am 14.08.2013 um 19:49 Uhr von Snooker
Fordern darf der BR, was er erhält ist was anderes.
Als Arbeitnehmer könnte ich der Perso dafür Belangen wenn sie meine Tele an dritte weiter gibt. Das die rechtliche Seite.
Andersrum ist es Schwachsinn, wenn ein BR sich für MA einsetzen will, die sich aber so anstellen.
Erstellt am 14.08.2013 um 22:36 Uhr von Nubbel
ob du die personalabteilung belangen kannst, ist eher uninteressant.
welche teilnehmer gehören alles zu dem oben genannten bem-gespräch?
Erstellt am 15.08.2013 um 03:17 Uhr von Watschenbaum
die Sache ist doch die : wenn jemand was von mir will, kann er mich doch im Betrieb jederzeit erreichen, in meiner Freizeit/privat/bei AU muß ich nicht erreichbar sein
andererseits wird doch in jedem Bewerbungsbogen nach Telefonnummern gefragt,
die man auch bereitwillig angibt, wenn man den Job haben will
letztendlich zwingen kann man niemand, seine Telefonnummer herauszugeben, was hätte man auch der Behauptung entgegenzusetzen, man hätte kein Telefon oder er gibt die Nummer an, aber ein "Zahlendreher" verhindert den Erfolg ?
und falls irgendeine Nummer bekannt wäre, man die Nummer mal wechselt oder gewisse Anrufer (z.B. AG) sperrt oder nicht hingeht, kann einem doch auch niemand was
problematisch wirds, wenn jemand persönliche Daten hat (AG), und diese weitergibt,
wobei der BR nicht das Problem wäre, weil er ja zu den "berechtigten Stellen" im Betrieb gehört, die erhobene Daten erhalten dürfen
letztendlich hat man doch keine Chance, einen AN telefonisch erreichen zu wollen, wenn derjenige nicht will
Erstellt am 15.08.2013 um 07:21 Uhr von Lexipedia
@Stefano
Wenn die Person nicht im Telefonbuch (gedruckt oder im Internet) steht schreiben wir diese mit einem Brief an und bieten unsere Hilfe an. So kommen wir mit der Person in kontakt!
Erstellt am 15.08.2013 um 07:24 Uhr von ciralifan
Stefano,
dreht den Spieß doch um, der AG ist ja verpflichtet ein BEM anzubieten sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies wird er i.d.R. per Brief tun.
Und wenn ihr als Erstkontakt / Ansprechpartner mit EUREN Kontaktdaten dadrin benannt werdet, dann kannsiech der BEM Kandidat nach seiner Entscheidung bei euch melden oder auch nicht.Damit fahren wir hier gut.