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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BEM Mitglieder/Datenschutz

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2name
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, BEM-Mitglieder sind bei uns KollegInnen aus dem BR und KollegInnen aus der SBV. Es gibt eine BV, die das regelt, allerdings wird diskutiert wer was erfahren darf - der BR lädt ab und an die SBV nicht zu den BEM-Runden ein mit der Begründung, dass es ja nicht um SBV Themen geht - BEM-Gespräche werden nur von BR Mitgliedern begleitet außer es besteht schon eine Schwerbehinderung bei den Kolleginnen. Die SBV argumentiert, dass sie ja Mitglied des BEM-Teams ist und daher auch alle Rechte und Pflichten hat. Die BR-Mitglieder argumentieren mit Datenschutz. In der BV steht, dass das BEM-Team aus BR und SBV besteht und alle folgenden Regelungen beziehen sich auf das "BEM-Team". Was meint ihr? Wie ist das bei euch?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

23.09.2020 um 18:03 Uhr

"In der BV steht, dass das BEM-Team aus BR und SBV besteht und alle folgenden Regelungen beziehen sich auf das "BEM-Team"."

Dann ist doch alles klar ... oder nicht?

K
kratzbürste

23.09.2020 um 18:16 Uhr

Die SBV ist doch auch ohne BV ohnehin dabei. Frage doch mal den BR nach den Paragraphen

R
rtjum

24.09.2020 um 10:00 Uhr

also grundsätzlich ist der MA ja Herr des Verfahrens, wenn der MA nun will, dass aus dem BEM-Team niemand dabei gehen die BR-Kollegen dann trotzdem mit? Wenn die Regelung in der BV aber sagt, dass die SBV bei allen Gesprächen des BEM-Teams dabei ist, dann bin ich natürlich erstmal bei celestro und Kratzbürste, aber auch in solchen Gesprächen darf ja eigentlich nur ganz allgemein gesprochen werden solange nicht eine explizite Freigabe durch den jeweiligen MA erfolgt ist. Und sorry, bei Menschen mit einem GdB muss gemäß SGB9, §167a schon etwas gemacht worden sein bevor das BEM überhaupt greift und da ist die SBV auf jeden Fall dabei!

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