Erstellt am 23.01.2024 um 07:32 Uhr von sbvfrank
nein – Datenschutz ist das A und O!
Erstellt am 23.01.2024 um 07:33 Uhr von Kehler
Gibt es bei euch eine BV zum Thema BEM? Falls nein, dringend nachholen.
Die SBV gehört wahrscheinlich zum BEM-Team und hat somit Zugriff.
Datenschutz beim BEM: Einwilligung des Betroffenen
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung für das BEM bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des/der Betroffenen. Die Einwilligung muss freiwillig und wirksam erteilt werden. Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten oder die Beschäftigte darauf hinweisen, dass er/sie der Erhebung und Nutzung seiner/ihrer Daten zustimmt und in welchem Umfang er/sie hier seine/ihre Einwilligung erklärt. Auch den Zweck der Datenerhebung muss er dem/der Beschäftigten mitteilen, denn im Hinblick auf die Reichweite der Einwilligungserklärung ist der Zweckbindungsgrundsatz zu beachten. Eine Datenerhebung ist demnach nur zulässig, wenn die Daten für einen festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck erhoben werden. Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, immer eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenerhebung im BEM einzuholen.
https://www.betriebsrat.com/wissen/aktuelles/bem-basics
*vom Administrator angepasst
Erstellt am 23.01.2024 um 07:47 Uhr von Saft
Hallo,
BEM BV gibt es.
SBV gehört auch dazu soweit ich weiß.
Aber wenn der/die Betroffene sie beim BEM nicht dabei hatte, denke ich das der AG auch ihr keine Infos geben darf darf.
Im kommenden BEM wollten wir das gerne mal ansprechen warum Daten weitergegeben werden.
Erstellt am 23.01.2024 um 07:58 Uhr von Kehler
Bei uns gibt es auch ein festgesetztes BEM Team. Auch wenn einer des BEM Teams, auf Wunsch nicht dabei ist, gehört er trotzdem zum BEM Team.
Das BEM Team sollte in der BV schriftlich festgehalten sein, nicht umbedingt mit dem Namen, aber mit der Funktion, in eurem Fall SBV.
Hat deine Kollegin der Datenerhebung und Datenverarbeitung schiftlich zugestimmt?
Hat der AG sie darüber informiert wie weitreichend ihre Zustimmung ist?
Dann hätte sie wissen müssen das die SBV zugriff hat.
Erstellt am 23.01.2024 um 08:13 Uhr von moreno
Kehler wenn die Teilnahme von Personen abgelehnt wird sollte selbstverständlich sein, dass diese auch keinerlei Zugriff zu den Daten hat.
Erstellt am 23.01.2024 um 08:17 Uhr von Thomas63
Bei uns kann ein BEM Berechtigter aus mehreren BRs wählen oder die SBV-Vertrauensperson dazuwählen oder auch ankreuzen das Er niemand dabei haben möchte.
Das gegen den Willen des BEM Berechtigten jemand mit dazukommt ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es unterläuft nicht nur den Datenschutz sondern auch die Vertraulichkeit innerhalb des BEM Teams. Das schließt die weitergabe von INFOs ohne ausdrückliche Zustimmung aus.
Sollte dem BEM Berechtigten dadurch nicht die beste Hilfe möglich sein ist es eine Bewußte Entscheidung des BEM-Berechtigten der mögliche negativen Entscheidungen hinnehmen muss.
Erstellt am 23.01.2024 um 09:16 Uhr von Muschelschubser
Wurde vor der Durchführung des BEM-Gesprächs eine Datenschutzerklärung unterschrieben? Wenn ja, welche Formulierungen gab es dort zu Deiner Problematik?
Mich interessiert mal, ob die berechtigten Personen namentlich genannt wurden, oder zumindest in der Funktion. Vielleicht hast Du allgemein zugestimmt, dass das "BEM-Team" Gesundheitsdaten verarbeiten darf.
Ich befürchte nämlich, dass die Informationen durch §26 (2) BDSG gedeckt sind, sofern die SBV zum BEM-Team gehört und grundsätzlich Einsicht in die BEM-Akte hat.
Das wäre dann unabhängig davon, ob die SBV im Gespräch anwesend war oder nicht.
Erstellt am 23.01.2024 um 11:13 Uhr von Saft
Hallo, ohh weiß ich nicht.
Datenschutz Erklärung wurde unterschrieben was genau drin steht muss ich das nächste mal lesen.
Nur ist mir auch eingefallen, dass die SBV zum Zeitpunkt des BEM noch gar nicht im Amt war.
Wurde erst später gewählt .
Erstellt am 23.01.2024 um 11:26 Uhr von Kehler
Die Datenschutzerklärung zu unterschreiben reicht nicht. Der AG muss den Beschäftigten auch darüber aufklären was er unterschreibt und wie weitreichend die Zustimmung ist.
Du solltest dir folgendes mal durchlesen:
https://www.haufe.de/personal/hr-management/betriebliches-eingliederungsmanagement-pflichten-ablauf/bem-und-datenschutz_80_548042.html
Wie schon geschrieben, bei uns steht nur das jeweilige Amt in der BV, nicht der Name, wer alles im BEM Team ist. Sonst müsste man ja bei jedem wechsel die BV ändern oder einen Zusatz anhängen.
Erstellt am 23.01.2024 um 11:40 Uhr von moreno
Bei uns ist geregelt, dass ausschließlich direkt am BEM Verfahren beteiligte Personen Zugriffsrecht haben. Bedeutet, wird wie hier die SBV abgelehnt, bekommt sie auch keinerlei Informationen zum BEM Fall.