Guten Abend,
ein BRM wurde bei einem Mitarbeiter in einem BEM-Verfahren als Beteiligter geladen und hat am Erstgespräch und einem Folgegespräch teilgenommen.
Alle Beteiligten haben eine Schweigepflichts-Erklärung unterschrieben...

Der Mitarbeiter hat sich über die Vorgehensweise des BEM beschwert - nach Meinung des Gesamtheit (bis auf den Betriebs-Arzt, der sich nicht geäußert hat) der Teilnehmer ist diese Beschwerde nicht gerechtfertigt - der AG entscheidet aber noch darüber.

Jetzt hat das beteiligte BRM eine dritte Person über die Beschwerde informiert - diese dritte Person ist aber nicht am BEM beteiligt und ist auch kein BRM.

Jetzt die Fragen:
- Ist hier gegen das Datenschutzgesetz verstoßen worden?
- Müssen konkrete persönliche Daten preisgegeben werden oder reicht alleine die Info an Dritte aus, dass über ein Vorgang mit Inhalten der Beschwerde verhandelt wurde?
- wenn ja, kann das "geheilt" werden, in dem die dritte Person ebenfalls eine Datenschutzerklärung unterschreibt?

Selber hat das BRM ja keinen Vorteil daraus gezogen - weitgehende Internas wurde ja auch nicht der nicht am BEM beteiligten Person weitergegeben.

Ich würde mich über eine rechtliche Beurteilung freuen - vorab ein Danke schön !