Anderer Arbeitsort
Hallo'
Meine Frage.
Chef schickte Kollegin in einen anderen Markt zum Arbeiten da die wenig Leute hatten. Er informierte uns nicht. So haben wir ihn abgemahnt , da er immer sowas macht. Nun meint er, wir sollten die Abmahnung zurücknehmen oder er wird rechtliche Schritte gegen uns einleiten, denn die Kollegin wäre ja auch freiwillig gefahren.
Kann uns nichts , oder. Wir sind ja in der Mitbestimmung . 95 und 99 BetrVG.
Community-Antworten (3)
08.08.2013 um 21:53 Uhr
Dann soll er mal rechtliche Schritte einleiten. Ihr habt alles richtig gemacht. Selbst wenn im AV der AN etwas anderes vereinbart ist, habt ihr zumindest ein Informationsrecht. Ab 4 Wochen wäre es eine Versetzung.
09.08.2013 um 10:42 Uhr
Wenn die Kollegen in einen anderen Markt versetzt werden, seit Ihr mit dem § 99 BetrVG mit im Boot. Ihr solltet es also nicht nur darauf beruhen lassen, dem AG abzumahnen, sondern - wenn der nicht einsichtig ist - Eure Rechte durchzusetzen.
Also: Ihn auffordern es zu unterlassen, Versetzungen ohne Zustimmung des BR durchzuführen und gleichzeitig klarstellen, dass Ihr das Arbeitsgericht anrufen werdet, wenn die Maßnahme nicht aufgehoben wird (siehe auch § 101 BetrVG).
Also nicht von Drohungen abschrecken lassen, sondern Fachanwalt beauftragen, Eure Rechte aus dem § 99 BetrVG durchzusetzen.
Eine Versetzung in einem anderen Markt kann auch schon früher als 4 Wochen eine Versetzung sein (im § 95 Abs. 3 BertrVG gibt es das Wort ODER)
09.08.2013 um 11:27 Uhr
OK, dann streicht den letzten Satz von mir. (War zu faul im 95iger rein zu gucken)
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