Erstellt am 08.08.2013 um 19:53 Uhr von Snooker
Dann soll er mal rechtliche Schritte einleiten. Ihr habt alles richtig gemacht.
Selbst wenn im AV der AN etwas anderes vereinbart ist, habt ihr zumindest ein Informationsrecht. Ab 4 Wochen wäre es eine Versetzung.
Erstellt am 09.08.2013 um 08:42 Uhr von gironimo
Wenn die Kollegen in einen anderen Markt versetzt werden, seit Ihr mit dem § 99 BetrVG mit im Boot. Ihr solltet es also nicht nur darauf beruhen lassen, dem AG abzumahnen, sondern - wenn der nicht einsichtig ist - Eure Rechte durchzusetzen.
Also: Ihn auffordern es zu unterlassen, Versetzungen ohne Zustimmung des BR durchzuführen und gleichzeitig klarstellen, dass Ihr das Arbeitsgericht anrufen werdet, wenn die Maßnahme nicht aufgehoben wird (siehe auch § 101 BetrVG).
Also nicht von Drohungen abschrecken lassen, sondern Fachanwalt beauftragen, Eure Rechte aus dem § 99 BetrVG durchzusetzen.
Eine Versetzung in einem anderen Markt kann auch schon früher als 4 Wochen eine Versetzung sein (im § 95 Abs. 3 BertrVG gibt es das Wort ODER)
Erstellt am 09.08.2013 um 09:27 Uhr von Snooker
OK, dann streicht den letzten Satz von mir. (War zu faul im 95iger rein zu gucken)