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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsort

L
Luem
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo! In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort Filialen in einer bestimmten Stadt. Im Umkreis von 15 km gibt es 5 Filialen. Ich bin nun an drei unterschiedlichen Filialen in der Woche 2 Tage bei A, zwei Tage bei B, ein Tag bei C. Wie wird dies rechtlich mit der Entfernungspauschale gehandhabt. Gebe ich in der Steuererklärung 3 Arbeitsorte mit den jeweiligen Arbeitstagen an. Oder muss mein Arbeitgeber mir von den Fahrtkosten etwas erstatten? Sind es Reisekosten? (Wir sind noch ein neuer Betriebsrat im Unternehmen.)

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Community-Antworten (1)

J
jutti1965

09.03.2023 um 09:47 Uhr

Die Fahrten zwischen Wohnung und der "ersten Tätigkeitsstätte" sind lediglich mit der Entfernungspauschale absetzbar. Die Tätigkeit an den anderen Arbeitsstätten gilt als Auswärtstätigkeit ,wenn du hin und her pendelst an einem Tag, sodass die Fahrten mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrt-km) bzw. mit den tatsächlichen Kosten absetzbar sind. Wenn du also jeden tag in eine andere Filiale fahren musst ,kannst du 3 Arbeitsorte angeben.

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