Hallo liebe Kollegen/Innen,

in unserem Betrieb sind in den nächsten Monaten einige fiese Änderungen geplant zudem wird der BR erpresst eine BV zu unterschreiben, die wirklich bittere Pillen beinhaltet,
andernfalls, durch die Blume, wird der Laden latt gemacht. Finanziell geht es uns nicht schlecht, wir machen jedenfalls kein Minus.

Der Firmeninhaber, nicht der
Arbeitgeber, hat den BRV diese Planungen vorgestellt und hat ihm
ausdrücklich gesagt das diese Informationen Betriebsgeheimnisse sind und diese nicht an die Belegschaft weitergegeben werden darf, bis er sagt das wir darüber reden dürfen.

Es geht darum fast alle
Leistungseingeschränkten und behinderte AN in eine neu gegründete Firma überzuleiten. Dies wird entweder über Änderungskündigungen oder über den 613 a, Betriebsteilübergänge, vollzogen werden. Ich gehe aber auch davon aus, das dem BR nur ein Maulkorb verpasst werden
soll, um die Belegschaft nicht davor zu warnen, das in Kürze nicht wenige AN zum Gespräch gebeten werden und ihnen über Druck neue Arbeitsverträge untergejubelt werden sollen. Ferner gehe ich davon
auch, dass diese Firma dann ggf. in der ersten vier Jahren nach
Neugründung dicht gemacht wird und man so dann diese AN bequem los
wird und unseren Krankenstand, der im zweistelligen Bereich
angesiedelt ist, damit drücken will.

Da ich als BR auch ein
Informationsrecht gegenüber den AN habe, kann ich natürlich als
nicht freigestellter nicht weiter arbeiten gehen und den AN, wenn sie fragen ob es was neues gibt, nicht anlügen und sagen, ne, alles
schick. Kann ich mit mir persönlich und meinem Amt nicht
vereinbaren.

Ich würde den AN gerne mitteilen das es in Kürze zu gravierenden Änderungen kommen wird und das ca.
15-20% der AN in eine neue Firma übergeleitet werden sollen. Ich
will über die Gefahren dieses Handeln aufklären und ich will den AN sagen, dass der Eigentümer den BR mit einer BV erpresst. Wir haben
nämlich erst kürzlich eine BV abgeschlossen, die die neue BV
ablösen soll. Sie ist noch ewig gültig und bisher auch noch nicht
gekündigt. Der Eigentümer will jetzt die neue BV von seinem Anwalt
erstellen lassen und wir sollen die dann auch so unterschreiben, ohne
darüber zu verhandelt und in dieser BV werden die AN so richtig
geknechtet, bis sie umfallen. Das geht bis in den Eingriff ins
Privatleben. Das dies rechtlich so natürlich nicht geht weiss ich!
Aber der Eigentümer droht, ohne es direkt zu sagen, den Laden sonst
platt zu machen. Die Gewerkschaft ist auf unseren Betrieb sehr
wahrscheinlich nicht gut zu sprechen, hat allerdings andere Gründe.

Wäre es also nach § 120 BetrVG
starfbar, wenn ich die AN über Planungen und Maßnahmen die nur
Auswirkungen auf die von uns zu vertretenden AN betreffen,
unterrichte? Hat der Eigentümer Recht damit das wir den AN darüber
nicht unterrichten dürfen, weil es sich bei diesen Planungen und
Maßnahmen tatsächlich um Geschäftsgeheimnisse handelt? Viele im
Gremium haben natürlich auch Angst das sie sich dann starfbar machen
und selber die Kündigung deshalb erhalten, ich persönlich sehe dies
jedoch etwas entspannter und würde gerne die AN aufklären. Dies
würde natürlich zu enormen Anspannungen bei den AN führen und
vermutlich richtig Stress und Unruhen unter der Belegschaft
verursachen.

Vielen Dank für eure Antworten!