Betriebsverfassungsrecht
Ich habe mal eine Frage zum BVR das 2014 geändert wurde. Dort steht ja drinn,das ein BR-Mitglied ,wenn er meint nicht genug Info/Zeit gehabt hat die Tagesordnungspunkte(einzelne) widersprechen kann,so das sie nicht behandelt werden können z.b. Betriebsvereinbarung,meine Frage ,was ist eine angemessene Zeit. Wir bekommen die Tagesordnungspunkte meist 7-14 tage vor der Sitzung,dass müsste doch reichen oder? danke für die Antworten
Community-Antworten (2)
18.06.2016 um 00:54 Uhr
Du sprichst in rätseln
18.06.2016 um 11:34 Uhr
Es gibt keine feste Größe. Je nach Situation und Thema kann "rechtzeitig" auch wesentlich kürzer sein. Denke da nur mal an Themen, die sich aus den §§ 99 und 102 BetrVG ergeben. Da hat der BR ja nur eine Woche oder gar 3 Tage Zeit......
Die Tagesordnung 7 bis 14 Tage vorher ist sehr komfortabel. Für die regulären Sitzungen dürfte 3 bis 4 Tage der Durchschnitt sein.
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