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BR Mitglied verstößt gegen Verschwiegenheitspflicht

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Caro123
Jun 2022 bearbeitet

Hallo, ein BR Mitglied aus unserer Firma hat mehreren Mitarbeitern erzählt, dass zwei Kolleginnen schwanger sind, obwohl ausdrücklich darum gebeten wurde. Niemanden etwas von den Schwangerschaften zu erzählen.

Es wurde sich auch über dieses BR Mitglied beschwert und es gab für diese Person keinerlei Konsequenzen.

Es ist auch nicht das erste mal gewesen, dass sie Dinge ausgeplaudert hat. Ich habe auch schon des Öfteren mitbekommen, dass sie über andere Mitarbeiter lästert.

Ich finde so Personen haben im BR nichts verloren.

Muss man sich sowas gefallen lassen, oder kann man gegen solche Personen auch etwas unternehmen?

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Community-Antworten (7)

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DummerHund

24.06.2022 um 14:50 Uhr

Dann fehlt es euch an Kommunikation untereinander. Er ist gebeten worden und nicht aufgefordert worden. Ich sehe hier auch nicht das die unter einer Verschwiegenheitspflicht läuft. Früher oder später wird es eh bekannt.

" Ich habe auch schon des Öfteren mitbekommen, dass sie über andere Mitarbeiter lästert." Reden wir jetzt hierüber das dieses BRM dies als BRM macht oder als MA der zufällig im BR drin ist?

"Ich finde so Personen haben im BR nichts verloren." Dies ist dein persönliches Empfinden, hat aber keine rechtliche Relevanz.

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Relfe

24.06.2022 um 15:00 Uhr

"Es wurde sich auch über dieses BR Mitglied beschwert und es gab für diese Person keinerlei Konsequenzen. " Bei wem und wer hat nichts gemacht? da es eine BR-Angelegenheit ist, müßte der MA sich beim BR-Beschweren und der BR müßte dann BR-intern agieren. --> bist Du im BR? wenn ja, wieso hast Du nichts gemacht? wenn nein, woher willst Du wissen das nichts gemacht wurde, ist ja eine BR-Interna?

Beim AG beschweren wird nichts bringen, der kann in BR-Angelegenheiten nicht tätig werden.

R
rtjum

24.06.2022 um 15:07 Uhr

Die Schwangerschaft ist ein besonders schützenswertes persönliches Datum! Der BR an sich hat z.B. kein Recht auf Herausgabe der Namen der Schwangeren (BAG 1ABR 51/17). Was die Schwangeren daraus machen ist deren Sache. Als AG würde ich zumindest dem BR, unter Hinweis auf diesen Vorfall, die Namen der Schwangeren zukünftig verweigern. Verstöße gegen die DSGVO können teuer werden. Als BR würde ich das im Gremium zum Anlass nehmen mal eine Datenschutzschulung für alle BRM zu fordern.

§
§§Reiter

24.06.2022 um 15:14 Uhr

Zitat von Dummerhund: "Früher oder später wird es eh bekannt."

Ja, früher oder später. Aber bis dahin fällt das bestehen einer Schwangerschaft unter die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten lt. DSGVO. Das Ausplaudern einer Schwangerschaft, gegen den Willen der Betroffenen, ist ein klarer Verstoß und kann entsprechend gemeldet werden.

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DummerHund

24.06.2022 um 15:19 Uhr

OK, aber dennoch stellt sich doch die Frage hat er dies in Ausübung seines Amtes weiter gegeben, oder einfach im Betrieb als ganz normaler MA.

M
Matze

24.06.2022 um 15:21 Uhr

Die von Caro 123 beschriebene Kollegin hat ein Recht auf Datenschutz - auch über ihre Schwangerschaft. Es gibt "-zig" Gründe, den Geheimhaltungswunsch zu wahren (gefährdete Schwangerschaft mit Abortgefahr, Abbruchwunsch etc.). Dies kann der "whistleblowerin" teuer zu stehen kommen, sollte es zur Anzeige kommen. Bis zu 5.000€ Strafe sind möglich. Personalbezogene Daten sind persé verschwiegenheitspflichtig (siehe auch §120 (2) BetrVG).

§
§§Reiter

24.06.2022 um 16:39 Uhr

Zitat von Dummerhund: "OK, aber dennoch stellt sich doch die Frage hat er dies in Ausübung seines Amtes weiter gegeben, oder einfach im Betrieb als ganz normaler MA."

Naja, eigentlich kann man doch nur Dinge, die zu den Aufgaben des BR, bzw. den Amtspflichten, gehören "in Ausübung seines Amtes" tun. So ist das doch eigentlich definiert ;-) Die Weitergabe von solchen Daten ist sicher keine Aufgabe oder Pflicht eines BRM (eher im Gegenteil) und damit kann dies gar nicht "in Ausübung des Amtes" geschehen sein. Die Frage ist eher, ob er im Rahmen seines Amtes an diese Information gekommen ist. Das würde das eher noch schwerwiegender machen, da dies dann (neben dem Datenschutzverstoß) auch noch ein Amtspflichtverstoß sein könnte.

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