Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wenn einem BR die Trennung des AG von einem MA bekannt wurde - besteht hier nach § 79 Verschwiegenheitspflicht? Oder bezieht sich das nur auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?

Wenn Verschwiegenheitspflicht, dann aber doch wohl nicht unter BRM? Wie sieht das gegenüber Personen aus, die die Sachlage kennen und nicht im BR sind?

Danke für Eure Antworten, die unserer Diskussion sicher weiterhelfen.