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Einsatz ohne schriftlichen AV unbefristet?

U
Uller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

ich habe heute mal wieder einen komischen Fall aus unserem Betrieb. Unser Azubi hatte am 23.07. Abschlussprüfung. Er bekam 6 Wochen vorher die Einladung zur Prüfung und sollte diese auch im Betrieb vorlegen. Da er noch bei seinen Eltern gemeldet ist (ca.60 km entfernt) und an seinem Arbeitsort eine kleine 1 Raum Wohnung hat, informierten ihn seine Eltern über diesen Termin. Er gab diesen Termin dann seinem Vorgesetzten bekannt. Da er nur alle 6 Wochen zu seinen Eltern fährt hat er die Einladung auch erst am 18.07. dort abgeholt. Am 22.07. erinnerte er seinen Vorgesetzten an den Prüfungstermin da er für den 23.07. auf dem Dienstplan stand. Der Dienstplan wurde daraufhin abgeändert. Nach der Prüfung und am 24.07. arbeitete der "Jungfacharbeiter" dann lt. Dienstplan. Am 24.07. merkte man den Fehler und schickte ihn nach Hause. Meines Erachtens hat er durch seine Arbeit nach der Prüfung doch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mein Chef will in aber max. einen befristeten Arbeitsvertrag geben. ( ab 06.07.) wegen der Anhörungsfrist des BR. Was würdet Ihr dem jungen Mann und dem BR raten?

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Community-Antworten (5)

B
blackjack

31.07.2013 um 10:48 Uhr

Wurde das Prüfungsergebnis dem Arbeitgeber mitgeteilt?

U
Uller

31.07.2013 um 10:58 Uhr

Es wurde am 23.07. nach der Prüfung die schriftliche Bestätigung der bestandenen Prüfung mitgeteilt. Der AG hat die wohl erst am 24.07. wahr genommen und dann gemerkt das hier was falsch läuft. Er hat den Kollegen dann um 18.00 Uhr nach Hause geschickt.( nach 6 Stunden arbeiten)

M
mitleserinnenn

31.07.2013 um 11:23 Uhr

6 Std. begründen kein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Auch weil der AG am Prüfungstag bzw Tag des Posteinganges mit dem Prüfungsergebnis dem Azubi einen "Aufpasser" zur Seite stellen muss. Der AG hst hier vielmehr deutlivh gezeigt, dass er kein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Annahme der Arbeitsleistung begründen wollte.

G
gironimo

31.07.2013 um 11:24 Uhr

Ich kenne einen Fall, da haben dem Gericht zwei Stunden Arbeit nach dem Prüfungstag ausgereicht, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erkennen.

Allerdings - wenn man hier sein Recht durchsetzt, läuft man Gefahr im nächsten Moment wegrationalisiert zu werden. Das Klima ist wahrscheinlich ruiniert.

Ich würde daher lieber auf einen Kompromiss eingehen. Mit Hilfe des BR, der sich hier vor den Azubi stellen kann, kann vielleicht eine längere Frist ausgehandelt werden - und wer weiß, vielleicht lässt sich der AG auch auf eine optionale Verlängerung ein.

G
GPPeter

31.07.2013 um 12:50 Uhr

Im Prinzip reicht 1 min Arbeit..... wenn der AG dies bemerkt und nichts sagt. Wenn der AG den Azubi erst nach 6 Std. bemerkt, dann stellen auch 6 Std. keinen Anspruch dar. Allerdings ist es jetzt interessant, wer den Dienstplan aufgestellt hat und wer das genehmigt hat. Letztlich hat aber gironimo recht ! Wer will schon dauerhaft in einem Laden arbeiten, der einen nicht haben will ?? Lieber versuchen, wenigstens was befristetes friedlich auszuhandeln und sich nach was anderem umsehen...

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