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78a und kein unbefristeter AV angeboten!

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Lnspnk
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

kurz meine Situation. Ich habe letztes Jahr im Juni meine Ausbildung beendet und wurde durch den 78a übernommen. Bin zur Zeit Vorsitzender der JAV bei uns im Betrieb. Mir wurde allerdings damals nur ein befristeter Arbeitsvertrag für 1 Jahr angeboten. Dieser läuft nun dieses Jahr zum 16.6 aus.

Nun habe ich heute ein paar Foreneinträge hier gefunden in denen steht das der AG mir definitv einen unbefristeten AV anbieten hätte müssen. Damals habe ich vom BR die Info bekommen, das meine vorgänger JAVM auch übernommen wurden allerdings nur für 6 Monate und ich so halbwegs froh sein könne das mir 1 Jahr angeboten wurde. Da ich auch ohne die JAV Arbeit dem AG gegenüber ein sehr angespanntes Verhältnis hatte und es nicht auf ein Gerichtstermin anlegen wollte habe ich blauäugig den befristeten Vetrag unterschrieben.

Nun ist meine Frage ob ich so spät und nachträglich noch dagegen vorgehen kann? Speziell weil ich den befristeten Vertrag ja auch schon unterschrieben habe. Fühle mich grade ein wenig allein gelassen vom BR da der mir damals nur sagte ich soll froh sein das es ein Jahresvertrag geworden ist und nicht noch weniger. Anstatt mir zu helfen den unbefristeten zu bekommen wie es lt. 78a richtig wäre.

Bitte um Hilfe

LG

1.488014

Community-Antworten (14)

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rainerw

01.03.2010 um 18:34 Uhr

Dann lies Dir den Abs. 1 noch mal genau durch, denn dort steht: BEABSICHTIGT der AG.................in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu Übernehmen. Hier ist es wohl offensichtlich das er dies nicht beabsichtigt hat.

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Lnspnk

01.03.2010 um 18:40 Uhr

Der AG hat es mir schriftlich mitgeteilt, das er mir halt nur einen befristeten AV anbietet. Diese Mitteilung habe ich dann mit dem BR besprochen worauf ich halt oben beschriebene Antwort bekommen habe. Und um am Ende mit gar nix dazustehen habe ich leider gottes unterschrieben.

Dennoch weiss ich jetzt nicht ob da noch was zu machen ist oder nicht weils einfach schon zu lange her ist.

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rainerw

01.03.2010 um 18:45 Uhr

Da ist nix mehr zu machen, so leid es mir tut Dir das so sagen zu müssen. Wenn hier aber noch jemand anderer Meinung ist, nur raus damit.

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Lnspnk

01.03.2010 um 19:22 Uhr

Das habe ich mir schon fast gedacht. Wird warscheinlich auch keine andere Möglichkeit geben. Wie ist es wenn der Fall wäre und ich bis zum Ende meines jetztigen AV Vorsitzendes JAVM bin. Muss dann mein AG verlängern bis zum Ende der Amtszeit? Oder hat das JAV Amt keinen Einfluss darauf?

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ridgeback

01.03.2010 um 19:31 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass Du innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, keinen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt hast. Damit liegt der Fehler bei Dir und nun ist es zu spät. Befristungsende = aus die Maus.

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Lnspnk

01.03.2010 um 19:42 Uhr

Wie oben geschrieben habe ich diesen Antrag gestellt, allerdings die Antwort bekommen das kein unbefristeter Vetrag möglich ist aus betribelichen Gründen usw und ich nur nen befristeten bekomme.

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ridgeback

01.03.2010 um 19:55 Uhr

..empfehle, dass Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate nimmst. Kleine Chance könnte noch bestehen.

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Lnspnk

01.03.2010 um 20:11 Uhr

kommen da kosten auf mich zu oder bin ich da über Gewerkschaft oder sonstiges abgedeckt?

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ridgeback

01.03.2010 um 20:59 Uhr

..wend Dich mal an die Rechtsberatung der Gew., ist kostenlos.

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Lnspnk

01.03.2010 um 21:11 Uhr

Danke für Hilfe. Werd mich mal mit denen in Verbindung setzen.

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nicoline

01.03.2010 um 22:18 Uhr

Lnspnk Hast Du einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt, gilt zunächst, dass ein unbefristetes AV zustande gekommen ist!

Der Weiterbeschäftigungsanspruch richtet sich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 13. 11. 87, AP Nr. 18 zu § 78 a BetrVG; 25. 5. 88, AuR 88, 217). Schließt der AG mit dem nach § 78 a geschützten Auszubildenden gleichwohl einen befristeten Vertrag ab, ist die Befristung sachwidrig und damit unwirksam. Es ist dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen (LAG Hamm 5. 2. 86, PersR 87, 111). Der AG genügt der Weiterbeschäftigungspflicht auch dann nicht, wenn er dem (früheren) Auszubildenden befristete Aushilfs- oder Vertretungstätigkeiten in der Weise überträgt, dass diese aneinander anschließen und wie eine lückenlose Beschäftigung erscheinen (BVerwG 15. 10. 86, PersR 86, 173;

Du solltest Dich unbedingt mit der Kommentierung zu § 78a BetrVG auseinandersetzen. Geh zum BR und fordere Einblick in diese. Einen RA hinzuzuziehen ist der richtige Tip, wenn der BR Dir, scheinbar,nicht behilflich ist!!!!!!

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Lnspnk

01.03.2010 um 22:39 Uhr

selbst nach der langen zeit? da ich ja seit dem 17.7.09 kein azubi mehr bin und bis heute in dem glauben war ich arbeite in einem befristeten arbeitsverhältnis.

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nicoline

01.03.2010 um 22:47 Uhr

Lnspnk ab zum Anwalt oder Rechtsberatung Gewerkschaft. Ich, ganz persönlich, würde die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vorziehen, nach meiner Erfahrung mit Rechtssekretären der Gewerkschaft!

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Lnspnk

01.03.2010 um 23:01 Uhr

mein bedenken ist nur das ich damals als ich ausgelernt habe den befristeten AV unterschrieben hab. Habe gedacht das ich mir dadurch selber die chance genommen habe dagegen etwas zu tun, da ich ja mit meiner unterschrift sozusagen dem befristeten AV zustimme.

Falls ich trotz dessen auch jetzt noch was dagegen machen kann werde ich mich morgen direkt bei der BR sitzung überdie kommentierung des 78a informieren und im anschluss mir rechtsberatung suchen.

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