Erstellt am 01.03.2010 um 17:34 Uhr von rainerw
Dann lies Dir den Abs. 1 noch mal genau durch, denn dort steht:
BEABSICHTIGT der AG.................in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu Übernehmen.
Hier ist es wohl offensichtlich das er dies nicht beabsichtigt hat.
Erstellt am 01.03.2010 um 17:40 Uhr von Lnspnk
Der AG hat es mir schriftlich mitgeteilt, das er mir halt nur einen befristeten AV anbietet. Diese Mitteilung habe ich dann mit dem BR besprochen worauf ich halt oben beschriebene Antwort bekommen habe. Und um am Ende mit gar nix dazustehen habe ich leider gottes unterschrieben.
Dennoch weiss ich jetzt nicht ob da noch was zu machen ist oder nicht weils einfach schon zu lange her ist.
Erstellt am 01.03.2010 um 17:45 Uhr von rainerw
Da ist nix mehr zu machen, so leid es mir tut Dir das so sagen zu müssen.
Wenn hier aber noch jemand anderer Meinung ist, nur raus damit.
Erstellt am 01.03.2010 um 18:22 Uhr von Lnspnk
Das habe ich mir schon fast gedacht. Wird warscheinlich auch keine andere Möglichkeit geben. Wie ist es wenn der Fall wäre und ich bis zum Ende meines jetztigen AV Vorsitzendes JAVM bin. Muss dann mein AG verlängern bis zum Ende der Amtszeit? Oder hat das JAV Amt keinen Einfluss darauf?
Erstellt am 01.03.2010 um 18:31 Uhr von ridgeback
Ich gehe mal davon aus, dass Du innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, keinen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt hast.
Damit liegt der Fehler bei Dir und nun ist es zu spät. Befristungsende = aus die Maus.
Erstellt am 01.03.2010 um 18:42 Uhr von Lnspnk
Wie oben geschrieben habe ich diesen Antrag gestellt, allerdings die Antwort bekommen das kein unbefristeter Vetrag möglich ist aus betribelichen Gründen usw und ich nur nen befristeten bekomme.
Erstellt am 01.03.2010 um 18:55 Uhr von ridgeback
..empfehle, dass Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate nimmst. Kleine Chance könnte noch bestehen.
Erstellt am 01.03.2010 um 19:11 Uhr von Lnspnk
kommen da kosten auf mich zu oder bin ich da über Gewerkschaft oder sonstiges abgedeckt?
Erstellt am 01.03.2010 um 19:59 Uhr von ridgeback
..wend Dich mal an die Rechtsberatung der Gew., ist kostenlos.
Erstellt am 01.03.2010 um 20:11 Uhr von Lnspnk
Danke für Hilfe. Werd mich mal mit denen in Verbindung setzen.
Erstellt am 01.03.2010 um 21:18 Uhr von nicoline
Lnspnk
Hast Du einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt, gilt zunächst, dass ein unbefristetes AV zustande gekommen ist!
Der Weiterbeschäftigungsanspruch richtet sich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 13. 11. 87, AP Nr. 18 zu § 78 a BetrVG; 25. 5. 88, AuR 88, 217). Schließt der AG mit dem nach § 78 a geschützten Auszubildenden gleichwohl einen befristeten Vertrag ab, ist die Befristung sachwidrig und damit unwirksam. Es ist dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen (LAG Hamm 5. 2. 86, PersR 87, 111). Der AG genügt der Weiterbeschäftigungspflicht auch dann nicht, wenn er dem (früheren) Auszubildenden befristete Aushilfs- oder Vertretungstätigkeiten in der Weise überträgt, dass diese aneinander anschließen und wie eine lückenlose Beschäftigung erscheinen (BVerwG 15. 10. 86, PersR 86, 173;
Du solltest Dich unbedingt mit der Kommentierung zu § 78a BetrVG auseinandersetzen. Geh zum BR und fordere Einblick in diese. Einen RA hinzuzuziehen ist der richtige Tip, wenn der BR Dir, scheinbar,nicht behilflich ist!!!!!!
Erstellt am 01.03.2010 um 21:39 Uhr von Lnspnk
selbst nach der langen zeit? da ich ja seit dem 17.7.09 kein azubi mehr bin und bis heute in dem glauben war ich arbeite in einem befristeten arbeitsverhältnis.
Erstellt am 01.03.2010 um 21:47 Uhr von nicoline
Lnspnk
ab zum Anwalt oder Rechtsberatung Gewerkschaft. Ich, ganz persönlich, würde die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vorziehen, nach meiner Erfahrung mit Rechtssekretären der Gewerkschaft!
Erstellt am 01.03.2010 um 22:01 Uhr von Lnspnk
mein bedenken ist nur das ich damals als ich ausgelernt habe den befristeten AV unterschrieben hab. Habe gedacht das ich mir dadurch selber die chance genommen habe dagegen etwas zu tun, da ich ja mit meiner unterschrift sozusagen dem befristeten AV zustimme.
Falls ich trotz dessen auch jetzt noch was dagegen machen kann werde ich mich morgen direkt bei der BR sitzung überdie kommentierung des 78a informieren und im anschluss mir rechtsberatung suchen.