Erstellt am 31.10.2014 um 11:48 Uhr von hausmeiste
Warum soll sich denn Person auf befristete Stelle bewerben, wenn sie eine unbefristete Stelle hat und iihhm diese Arbeit sehr gefällt?
Vielleicht gibt es für diese befristete Stelle da andere Person, die wenig Arbeit hat, Arbeit überhaupt keinen Spaß und mal Kopf bisschen qualifizzzzzzzieren sollte.
Erstellt am 31.10.2014 um 12:07 Uhr von Nubbel
wenn intern besetzt wird, ist es eher eine versetzung und der vertrag bleibt so erhalten wie er ist.
oder verschwindet die stelle nach ner zeit wieder?
Erstellt am 31.10.2014 um 12:27 Uhr von Sternenfrau
Nein eigentlich nicht. Die Stelle ist nur für eine werdende Mutter blockiert, die sich über ihre Rückkehr noch nicht äußern muss.
Erstellt am 31.10.2014 um 12:53 Uhr von Pickel
In diesem Falle ist die Stelle mit einem Sachgrund befristet. Hier liegt es dann daran, wie AG und AN das neue Vertragsverhältnis gründen.
Gibt es eine Änderungskündigung, würde der MA danach tatsächlich befristet eingestellt sein. Gibt es nur eine befristete Versetzung, dann bleibt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis erhalten.
Erstellt am 31.10.2014 um 12:57 Uhr von Lotte
Hallo Pickel,
ich sehe hier erstmal keine rechtliche Grundlage für eine Änderungskündigung.
sternenfrau,
solange die Person keinen neuen AV unterschreibt, bleibt ihr AV unbefristet. Ob sie dann die gewünschte Stelle antreten und befristet dorthin versetzt werden kann, ist Verhandlungssache.
LG Lotte
Erstellt am 31.10.2014 um 12:59 Uhr von Pickel
Hallo Lotte, die rechtliche Grundlage wäre die einvernehmliche Vertragsgestaltung zwischen den Parteien.
Erstellt am 31.10.2014 um 13:05 Uhr von Lotte
Hallo Pickel,
dann ist es aber keine Änderungskündigung. Dann wird einfach ein neuer Vertrag unterschrieben.
LG Lotte
Erstellt am 31.10.2014 um 13:18 Uhr von Nubbel
die kollegin wäre ja nicht so blöd einen neuen vertrag zu unterschreiben.
wie lotte schon sagt, man kann über vieles reden, nur nicht über eine befristung des vertrages.
Erstellt am 31.10.2014 um 15:55 Uhr von gironimo
Ich denke, hier sind die verschiedensten Fallbeispiele denkbar.
Darum sollte man diesen Punkt auf jeden Fall vorher mit dem AG abklären.
Der AN sollte auf keinen Fall leichtfertig einen neuen Vertrag oder Vertragszusatz unterschreiben und dabei ganz nebenher eine negative Änderung herbei führen. Der BR sollte der Versetzung auf keinen Fall zustimmen, bevor die Frage der Weiterbeschäftigung geklärt ist.
Ich würde hier auf eine verbindliche Aussage des AG bestehen.
Erstellt am 31.10.2014 um 16:04 Uhr von lottli
Ja, sehe ich auch so, MA der keine Arbeit hat, sollte endlich mal neue Stelle bekommen, wo er sich selbst wieder wohl fühlt, das anderer MA in Ruhe seine Arbeit machen kann.
Sollte man sonst mit GL und BR klären, damit MA endlich wieder Arbeit bekommt und nicht so lange Pausen machen muss.
LG- Lotte