Erstellt am 26.09.2007 um 12:33 Uhr von Mona-Lisa
@HF,
innerhalb von 2 Jahren kann der AG bis zu 3 x ohne Sachgrund verlängern!
§14 TzBfG,
danach mit Sachgrund, solange es ihm Spass macht.....
Nur, mit dem Sachgrund dürfte euer AG Probleme haben!
An Stelle eurer befristeten Kollegen würde ich allerdings NICHT nach einem unbefristeten AV nachfragen..... ;-))
Erstellt am 26.09.2007 um 12:37 Uhr von Angi1
Hallo HF,
befristete Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund ( Projektbezogen) haben keine zeitliche Begrenzung und können auch je nach Grund beliebig oft verlängert oder neu ausgestellt werden.
Für die Beendigung gilt § 15 Abs. 2 TzBfG.
" Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung."
In § 15 Abs. 5 TzBfG wird beschrieben wie ein unbefristetes AV bei befristetem AV mit sachlichem Grund entstehen kann.
" Wird das AV nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
MfG
Angi1