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AV befristet in unbefristet - ab wann?

H
HF
Jan 2018 bearbeitet

Ich hab da auch mal eine Frage. Wir haben bei uns z.B. Produktionshelfer, die ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. 2 mal gab es schon eine Verlängerung. Ist dann die 3 automatisch eine unbefristete?? Ich muss dazu sagen, es ist allerdings projektbezogen und deren Ende ist nicht in Sicht. Muss jetzt nach Ablauf der 2. Verlängerung ein unbefristeter AV her oder ab wann können diejenigen nachfragen ob sie einen unbefristeten AV bekommen?? Hab da bisher nichts konkretes finden können.

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

26.09.2007 um 14:33 Uhr

@HF, innerhalb von 2 Jahren kann der AG bis zu 3 x ohne Sachgrund verlängern! §14 TzBfG, danach mit Sachgrund, solange es ihm Spass macht.....

Nur, mit dem Sachgrund dürfte euer AG Probleme haben!

An Stelle eurer befristeten Kollegen würde ich allerdings NICHT nach einem unbefristeten AV nachfragen..... ;-))

A
Angi1

26.09.2007 um 14:37 Uhr

Hallo HF,

befristete Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund ( Projektbezogen) haben keine zeitliche Begrenzung und können auch je nach Grund beliebig oft verlängert oder neu ausgestellt werden.

Für die Beendigung gilt § 15 Abs. 2 TzBfG. " Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung."

In § 15 Abs. 5 TzBfG wird beschrieben wie ein unbefristetes AV bei befristetem AV mit sachlichem Grund entstehen kann. " Wird das AV nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

MfG Angi1

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