Hallo, uns BRM wurde diese Frage gestellt und ich bin mir nicht ganz sicher, wie die korrekte Antwort sein müsste.

Eine Kollegin hat einen befristeten AV bis Ende Oktober 2012, ab November 2012 wird dieser in "unbefristet" gewandelt. Sie hat auch bereits dafür unterschrieben.

Was würde nun passieren, wenn sie ein anderes Jobangebot z.B. ab Oktober 2012 annehmen würde ? Ist es so, dass der bereits unterschriebene Vertrag (der ab November erst gilt ) dann einfach unwirksam ist ? Denn sie hat diesen Vertrag ja noch nicht angetreten....
Im Grunde geht es hier eben um die breits geleistete Unterschrift, ist dies bindend für die Kollegin ?