Erstellt am 08.06.2009 um 19:32 Uhr von ridgeback
@noname,
**Unser Unternehmen denkt auf Grund von Auftragsmangel über Kurzarbeit nach.**
Also wurde noch keine KA eingeführt und wenn euer AG die Kollegin unbedingt halten möchte auf Grund ihrer Qualifikation und kein Arbeitsplatz dadurch gefährdet ist, steht dem doch nichts entgegen.
Erstellt am 08.06.2009 um 21:05 Uhr von STANLEY
Zunächst einmal grundsätzlich zur Kurzarbeit:
Vor- während- und nach der Kurzarbeit kann sowohl eingestellt als auch entlassen werden! Damit auch Veränderungen von befristet in unbefristet...
Für den Lauf der Kurzarbeit ist mit dem BR eine Vereinbarung unbedingt zu treffen; was der BR da rein haben möchte muss mit dem AG verhandelt werden. Als erstes und wichtigstes dürfte dort als Wunsch "keine betriebsbedingten Kündigungen" stehen! Ob ihr als BR damit auch gleich "Neueinstellungen" verhindern wollt, kann ich nicht unbedingt nachvollziehen... - Ist aber eure Entscheidung!
Wir haben in unserer Vereinbarungen diesen Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen durchgesetzt bekommen.
Gruß
STAN