ich bin betriebsratsmitglied und habe selber zum 31.10.2013 gekündigt. Da ich bei einem Mitbewerber anfange, hat mich der AG bis zum Ende meiner Kündigungsfrist freigestellt.
Darf ich trotzdem noch bis Ende Oktober an den BR-Sitzungen teilnehmen?
Wir (der BR) und ich finden hierzu nichts entsprechendes im Gesetz. Könnt Ihr uns helfen?
Vielen Dank im Voraus.

Kuddelmaus