Teilnahme an BR-Sitzung trotz Krankmeldung?
Hallo und ein frohes neues Jahr alle zusammnen Folgende Frage habe ich : Ein ständiges Streitthema bei uns im BR ist, ob ein BRM das krankgeschrieben ist, trotzdem an Betriebsratsitzungen teilnehmen kann oder nicht.Gibt es da zu Urteile?
Community-Antworten (6)
06.01.2009 um 23:54 Uhr
Die BR Arbeit ist bekanntlich ein Ehrenamt...
Eine tatsächlich vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines GBR-/BR-Mitglieds muss nicht zwangsläufig auch zur Amtsunfähigkeit führen (BAG v. 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2, Eisemann in ErfKomm § 25 BetrVG Rn. 5).
07.01.2009 um 07:56 Uhr
Hallo,
natürlich kann ein krankgeschriebenes BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnehmen,vorausgesetzt der Heilungsprozess wird nicht gefährdet. Ich persönlich würde aber einem Ersatzmitglied auch einmal die Möglichkeit geben an einer Sitzung teilzunehmen.
07.01.2009 um 08:08 Uhr
@ Toasti
Ich gebe Karla vollkommen recht. Betriebsratstätigkeit zählt nicht als Arbeit. Du könntest z.B. nach 5 Stunden BR Sitzung noch 8 Stunden arbeiten ohne die gesetzliche Arbeitszeit zu überschreiten. Gezählt würden hier nur die 8 Stunden. Da die Krankmeldung ja Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, BR Tätigkeit aber keine Arbeit ist, kann man beruhigt an den Sitzungen teilnehmen.
07.01.2009 um 09:06 Uhr
Karla vergaß die Quellenangabe, hier der Link: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/verhinderung_und_ladung_des_ersatzmitglieds.php#32
07.01.2009 um 09:52 Uhr
@ alex 27
WIE BITTE ?
07.01.2009 um 10:58 Uhr
Danke Gruß Toasti
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