Erstellt am 06.01.2009 um 22:54 Uhr von Karla
Die BR Arbeit ist bekanntlich ein Ehrenamt...
Eine tatsächlich vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines GBR-/BR-Mitglieds muss nicht zwangsläufig auch zur Amtsunfähigkeit führen (BAG v. 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2, Eisemann in ErfKomm § 25 BetrVG Rn. 5).
Erstellt am 07.01.2009 um 06:56 Uhr von mainpower
Hallo,
natürlich kann ein krankgeschriebenes BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnehmen,vorausgesetzt der Heilungsprozess wird nicht gefährdet. Ich persönlich würde aber einem Ersatzmitglied auch einmal die Möglichkeit geben an einer Sitzung teilzunehmen.
Erstellt am 07.01.2009 um 07:08 Uhr von Alex27
@ Toasti
Ich gebe Karla vollkommen recht. Betriebsratstätigkeit zählt nicht als Arbeit. Du könntest z.B. nach 5 Stunden BR Sitzung noch 8 Stunden arbeiten ohne die gesetzliche Arbeitszeit zu überschreiten. Gezählt würden hier nur die 8 Stunden. Da die Krankmeldung ja Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, BR Tätigkeit aber keine Arbeit ist, kann man beruhigt an den Sitzungen teilnehmen.
Erstellt am 07.01.2009 um 08:06 Uhr von Olaf
Karla vergaß die Quellenangabe, hier der Link:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/verhinderung_und_ladung_des_ersatzmitglieds.php#32
Erstellt am 07.01.2009 um 08:52 Uhr von kriegsrat
Erstellt am 07.01.2009 um 09:58 Uhr von Toasti