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Teilnahme an BR-Sitzung trotz Krankmeldung?

T
Toasti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und ein frohes neues Jahr alle zusammnen Folgende Frage habe ich : Ein ständiges Streitthema bei uns im BR ist, ob ein BRM das krankgeschrieben ist, trotzdem an Betriebsratsitzungen teilnehmen kann oder nicht.Gibt es da zu Urteile?

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Community-Antworten (6)

K
Karla

06.01.2009 um 23:54 Uhr

Die BR Arbeit ist bekanntlich ein Ehrenamt...

Eine tatsächlich vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines GBR-/BR-Mitglieds muss nicht zwangsläufig auch zur Amtsunfähigkeit führen (BAG v. 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2, Eisemann in ErfKomm § 25 BetrVG Rn. 5).

M
Mainpower

07.01.2009 um 07:56 Uhr

Hallo,

natürlich kann ein krankgeschriebenes BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnehmen,vorausgesetzt der Heilungsprozess wird nicht gefährdet. Ich persönlich würde aber einem Ersatzmitglied auch einmal die Möglichkeit geben an einer Sitzung teilzunehmen.

A
Alex27

07.01.2009 um 08:08 Uhr

@ Toasti

Ich gebe Karla vollkommen recht. Betriebsratstätigkeit zählt nicht als Arbeit. Du könntest z.B. nach 5 Stunden BR Sitzung noch 8 Stunden arbeiten ohne die gesetzliche Arbeitszeit zu überschreiten. Gezählt würden hier nur die 8 Stunden. Da die Krankmeldung ja Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, BR Tätigkeit aber keine Arbeit ist, kann man beruhigt an den Sitzungen teilnehmen.

K
Kriegsrat

07.01.2009 um 09:52 Uhr

@ alex 27

WIE BITTE ?

T
Toasti

07.01.2009 um 10:58 Uhr

Danke Gruß Toasti

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