Erstellt am 08.06.2005 um 15:17 Uhr von Rollie
Das hängt von der Art Deiner Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn die Teilnahme Deinen Genehsungsprozeß nicht behindert, dürfte nichts dagegen sprechen. Ggf. mit dem Arzt absprechen.
Je nach Tätigkeit, könnte der AG allerdings zu der Auffassung kommen, das Du ja dann auch teilweise Deinen normalen Job machen könntest und den medizinischen Dienst einschalten
Erstellt am 09.06.2005 um 10:40 Uhr von Michael
Dein ehrenamtliches Engagement ist sehr löblich, könnte aber zu einem gar bösen Bummerang werden.
Ich wurde vor 10 Jahren wegen so ner Geschichte fast gekündigt. Seitdem gilt für mich: wenn mich der Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auffordert mich zu Hause auszukurieren, dann gehe ich auf keinesfalls (auch wenn es noch so notwendig oder dringend erscheint) in die Firma.
Erstellt am 09.06.2005 um 17:19 Uhr von Rollie
...zumal bei dieser Gelegenheit auch Ersatzmitgliedern die Chance zukommt, (wieder) mal an einer Sitzung teilnehmen zu dürfen :-)