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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme an BR-Sitzungen trotz Krankheit?

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Vera
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Stellv.Betreibsratsvorsitzende und für ca. 6-8 Monate im Krankenstand,aber nicht bettlägerig.Da mir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt möchte ich gern an unseren monatlichen Sitzungen teilnehmen. Darf ich dies nur allls Zuhörer oder kann ich meine Tätigkeit voll ausüben?

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Community-Antworten (3)

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Rollie

08.06.2005 um 17:17 Uhr

Das hängt von der Art Deiner Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn die Teilnahme Deinen Genehsungsprozeß nicht behindert, dürfte nichts dagegen sprechen. Ggf. mit dem Arzt absprechen.

Je nach Tätigkeit, könnte der AG allerdings zu der Auffassung kommen, das Du ja dann auch teilweise Deinen normalen Job machen könntest und den medizinischen Dienst einschalten

M
Michael

09.06.2005 um 12:40 Uhr

Dein ehrenamtliches Engagement ist sehr löblich, könnte aber zu einem gar bösen Bummerang werden.

Ich wurde vor 10 Jahren wegen so ner Geschichte fast gekündigt. Seitdem gilt für mich: wenn mich der Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auffordert mich zu Hause auszukurieren, dann gehe ich auf keinesfalls (auch wenn es noch so notwendig oder dringend erscheint) in die Firma.

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Rollie

09.06.2005 um 19:19 Uhr

...zumal bei dieser Gelegenheit auch Ersatzmitgliedern die Chance zukommt, (wieder) mal an einer Sitzung teilnehmen zu dürfen :-)

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