Erstellt am 31.08.2016 um 11:40 Uhr von galaxy
@hoppala
deine Frage ist sehr allgemein, es müssen verschiedene Voraussetzungen betrachtet werden, die aus deinem post nicht hervorgehen, dsrum guckst du
http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-ersatzmitglieder
dort ist alles beschrieben inklusive listensprung, geschlechterquote etc.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 31.08.2016 um 12:26 Uhr von gironimo
Ganz allgemein, zunächst einmal die Ersatzmitglieder dieser Liste (unter Beachtung der Quote ). Dann kämen die Ersatzmitglieder der anderen Listen zum Zuge (unter Beachtung der Höchstzahlen und der Quote )
Erstellt am 31.08.2016 um 13:11 Uhr von Pjöööng
Beim Listensprung kommt die Liste mit der nächsten noch nicht berücksichtigten Höchstzahl zum Zuge, also die Liste auf die der n+1ste Sitz entfallen wäre, wobei n die Zahl der zu vergebenden Sitze im BR ist. Kann auch diese Liste das Ersatzmitglied nicht stellen, dann wird die wiederum nächste Höchstzahl angeschaut usw. usf.