Erstellt am 21.08.2009 um 11:08 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn es den Heilungsprozess nich beeinträchtigt oder Du eine ansteckende Krankheit hast kannst Du an der BR Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 21.08.2009 um 11:14 Uhr von MoeSis
Gibts dazu eine rechtliche Grundlage? Ich will da heute nicht auflaufen und Gefahr laufen irgendwas falsch zu machen.
Erstellt am 21.08.2009 um 11:34 Uhr von mainpower
Hallo,
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitgliedes führt nich zwangsläufig zu einer Amtsunfähigkeit ( BAG, NZA 85, 367 )
Erstellt am 21.08.2009 um 11:36 Uhr von pirat
@MoeSis,
....
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/verhinderung_und_ladung_des_ersatzmitglieds.php
Erstellt am 21.08.2009 um 13:27 Uhr von waschbär
@Moesis,
Kein Problem. Aber ich erwarte zugünftig eine Gründlicher Zahnpflege ! Sonst komm ich mal vorbei mit der Zahnbürste !
Wenn es deine Gesundheit zulässt, kannste auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
Denke mal das ist Verständlich und "Sauber"
Gute Besserung .... und halt lieber die klappe .-)))))
Erstellt am 21.08.2009 um 14:39 Uhr von rolfo
so ganz stimmt das wohl auch nicht, kommt darauf an was MoeSis sonst für eine Tätigkeit ausübt.
Ich kann wohl nicht an einer BR Sitzung die den ganzen Tag dauert teilnehmen aber an meinem Schreibtisch nicht arbeiten.
Da kommen dann schon Zweifel hoch.
Erstellt am 21.08.2009 um 14:47 Uhr von waschbär
@rolfo,
Sicherlich mag das den nachgeschmack der Arbeitsfauelheit haben.... und der AG könnte auf diesen Trichter kommen, genau deshalb gibt es ja das Urteil.
Im Kern ist es nun mal SO > Der Arzt Schreibt dich Arbeitsunfähig ! aber nicht Krank ans Bett gefesselt.
Das heisst du kannst auch dein Ehrenamt ausüben . Sicherlich besteht hierbei wieder die Gefahr von Missbrauch , ABEr wenn der BR zur Sitzung kommt ist es eher Positiv für den AG auf den Zweitenblick ...
Erstellt am 21.08.2009 um 16:00 Uhr von kriegsrat
@ rolfo
wenn die sitzung den ganzen tag dauert
und
moesis eine krankschreibung für einen tag hat
gibt er sie halt einfach nicht ab und nimmt an der sitzung teil
und alles ist gut.............
Erstellt am 21.08.2009 um 17:14 Uhr von DonJohnson
kreigsrat
Wo genau stand noch mal, dass die Sitzung einen Tag dauert ;-))) ?
Kannst ja euern Haufen der "die ganze Zeit nur Kaffee trinkt" nicht mit einem vernünftig arbeitetem Gremium vergleichen ;-)))))
Erstellt am 21.08.2009 um 18:36 Uhr von kriegsrat
dj, du bist ja ein gewaltiger komiker unter dem herrn ;-))
woher kennst du unseren kaffeeverein ?
manche trinken nur eistee, was aber im ergebnis aufs selbe raus kommt....
Erstellt am 21.08.2009 um 18:41 Uhr von DonJohnson
Tse tse tse - immer das gleiche mit den BRM ;-)))
Erstellt am 21.08.2009 um 22:54 Uhr von MoeSis
Also,
erstmal Vielen Dank für Eure Antworten. Hab mich heute doch dagegen entschieden dort aufzukreuzen, da Krankheit ja allemal ausreicht lt. BetrVG verhindert zu sein.
Denke auch es sieht fürden AG komisch aus wenn ich nicht meinen Schreibtisch besuchen kann, aber 2 Räume weiter bei der BR Sitzung bin.
p.s. Bei uns gibts keinen Eistee, muss da wohl mal eine Beschlussfassung einleiten :-)))))))
Erstellt am 21.08.2009 um 23:09 Uhr von DonJohnson
Nun, wie gut, dass es da durchaus unterschiedliche Sichtweisen gibt. Auch ich bin seit heute AU und habe explizit geäußert, dass ich an Sitzungen etc teilhaben möchte. Was der AG denkt, ist mir eh egal wichtig sind die "Projekte" die ich "beaufsichtige"...
Meine "Krankheit" läßt es eindeutig zu, dass ich an Sitzungen teilnehme und mal ganz ehrlich, wenn ich vor einer solche Konfrontation mit dem AG oder eventuell MA diesbezüglich Angst hätte, wie könnte ich diesen "Job" machen?
Aber so oder so, dass muß jeder für sich selber wissen...
Erstellt am 21.08.2009 um 23:12 Uhr von DonJohnson
Nachtrag:
Sollte keine negative Kritik sein - ich habe nun mal eine andere Sichtweise wie sehr viele hier bezüglich dieses Themas. Ich würde ja sogar noch weiter gehen was die Beschlussfähigkeit an geht ;-)))
Erstellt am 22.08.2009 um 20:07 Uhr von Kölner
@all
...von Leuten, die meinen, sie wären trotz Krankheit unentbehrlich, sind die Friedhöfe voll!
Erstellt am 22.08.2009 um 20:35 Uhr von kriegsrat
@ kölner
stimmt
so eine br-sitzung kann einem angeschlagenen arbeitnehmervertreter den rest geben..;-)))
und noch dazu ohne eistee..;-))
Erstellt am 23.08.2009 um 04:39 Uhr von DonJohnson
Kölner
... sicherlich ist da was wahres dran, dennoch sollte man verschiedenen Krankheiten auch verschieden ansehen und leider stimmt es nciht immer, dass jeder in jeder Situation ersetzbar ist.
Das einzige was mir bei einer solchen Sache etwas "Bauchschmerzen" bereitet ist die Außenwirkung. Das allerdings muß IMHO jeder mit sich selber ausmachen...
Kriegsrat
Wieso angeschlagen? Geht es bei euch so wild her? und wieso bekommen diese "angeschlagenen" keinen Eistee. Müssen die dann zwangsläufig Kaffee trinken? Ich persönlich würde das diskriminierend und für gesundheitlich fahrlässig ansehen... ;-)