Teilnahme BR-Sitzung Ersatzmitglied oder BR
BR-Mitglied war längere Zeit krank - meldet sich nie an und ab - habe nun erfahren, dass er jetzt doch morgen zur Sitzung kommt, aber er hat einem anderen BR-kollegen verlauten lassen, dass er nicht pünktlich kommt - habe bereits ERsatzmitglied eingeladen. Sitzng beginnt um 08:00 - angenommen der Kollege kommt erst um 09:00 - swenn muss ich dann nachhause schicken - Ersatzmitglied oder BR?
Community-Antworten (6)
19.07.2007 um 01:40 Uhr
Das Ersatzmitglied.
19.07.2007 um 10:24 Uhr
Man sollte dem Kollegen mal klar machen, dass er damit eine Pflichtverletzung begeht. Ist er im Urlaub oder krank sieht die Sache anders aus, dann könntest du das BR Mitglied nach Hause schicken und das Ersatzmitglied teilnehmen lassen. siehe dazu:
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. »Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
19.07.2007 um 10:31 Uhr
@rolfo2, du würdest das BR-Mitglied nach Hause schicken und das Ersatzmitglied teilnehmen lassen????
Wiederspricht das nicht dem von dir höchstpersönlich zitierten Urteil?
@engerl, auch wenn das BR-Mitglied sich (angekündigt!) verspätet, hat das Ersatzmitglied auf dieser Sitzung nicht's zu suchen. Sollte die Einladung bereits weitergegeben worden sein, ist der Vertretung abzusagen!
19.07.2007 um 10:40 Uhr
@ Mona Lisa das ist genau das interessante an der Frage: Wenn ich engerl richtig interpretiere, hat er es von irgendwoher erfahren. Dem Urteil zufolge hat das BRM, das rechtlich verhindert ist es dem BRV anzuzeigen, dass es an der Sitzung teilnimmt und nicht irgendwem mitteilt
19.07.2007 um 12:41 Uhr
Ich würde die Sache eher umgekehrt sehen. Der BRV muss davon ausgehen, das ein BR-Mitglied an der Sitzung teilnimmt, sofern dieses sich nicht zur Sitzung abmeldet.
19.07.2007 um 15:59 Uhr
@ Rollie In der Regel ist das schon so, nicht aber wenn das BRM rechtlich verhindert ist wie bei Krankheit oder Urlaub. Darauf zielt das Urteil ab
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