Erstellt am 18.07.2007 um 23:40 Uhr von w-j-l
Erstellt am 19.07.2007 um 08:24 Uhr von rolfo2
Man sollte dem Kollegen mal klar machen, dass er damit eine Pflichtverletzung begeht.
Ist er im Urlaub oder krank sieht die Sache anders aus, dann könntest du das BR Mitglied nach Hause schicken und das Ersatzmitglied teilnehmen lassen.
siehe dazu:
3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04.
»Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006,
Erstellt am 19.07.2007 um 08:31 Uhr von Mona-Lisa
@rolfo2,
du würdest das BR-Mitglied nach Hause schicken und das Ersatzmitglied teilnehmen lassen????
Wiederspricht das nicht dem von dir höchstpersönlich zitierten Urteil?
@engerl,
auch wenn das BR-Mitglied sich (angekündigt!) verspätet, hat das Ersatzmitglied auf dieser Sitzung nicht's zu suchen. Sollte die Einladung bereits weitergegeben worden sein, ist der Vertretung abzusagen!
Erstellt am 19.07.2007 um 08:40 Uhr von rolfo2
@ Mona Lisa
das ist genau das interessante an der Frage:
Wenn ich engerl richtig interpretiere, hat er es von irgendwoher erfahren.
Dem Urteil zufolge hat das BRM, das rechtlich verhindert ist es dem BRV anzuzeigen, dass es an der Sitzung teilnimmt und nicht irgendwem mitteilt
Erstellt am 19.07.2007 um 10:41 Uhr von Rollie
Ich würde die Sache eher umgekehrt sehen. Der BRV muss davon ausgehen, das ein BR-Mitglied an der Sitzung teilnimmt, sofern dieses sich nicht zur Sitzung abmeldet.
Erstellt am 19.07.2007 um 13:59 Uhr von rolfo2
@ Rollie
In der Regel ist das schon so, nicht aber wenn das BRM rechtlich verhindert ist wie bei Krankheit oder Urlaub. Darauf zielt das Urteil ab