Befristungen
Es laufen mehrere Sachgrund-Befristungen demnächst gleichzeitig aus. Einige davon sollen übernommen werden. Hat der BR dabei ein Mitspracherecht oder ist sogar eine Sozialauswahl zu treffen oder kann der AG allein entscheiden wer bleibt und wer nicht?
Community-Antworten (2)
24.07.2013 um 18:10 Uhr
Ihr müsst nach § 99 BetrVG angehört werden. Es handelt sich dann quasi um Einstellungen. Als Zustimmungsverweigerungsgründe kommen nur die im § 99 BetrVG genannten Gründe in Frage.
24.07.2013 um 18:33 Uhr
Es sind ganz normale Beendigungen der Sachgrund-Befristungen und dann neue Einstellungen.
Es gibt hier KEINE Sozialauswahl! Es iegt also in der Entscheidung des AG welchen AN er Übernimmt oder ggf mit einer erneuten Sachgrundbefristung weiter beschäftigt.
Verwandte Themen
Neun Job Befristungen über sieben Jahre erlaubt
ÄlterMan lernt ja nie aus, und so habe ich dieses gerade im Netz gelesen: Chefs dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen - eigentlich. Denn gibt es Ausnahmen von
Befristung - Hätte der AG nicht einen komplett neuen Arbeitsvertrag ausfertigen müssen und nicht nur eine Änderung zum bestehenden?
ÄlterIn unserer Firma laufen zum 30.06.2009 zeitliche Befristungen aus. Da die 2 Jahre oder 3 malige Befristung ausgeschöpft sind, hat der AG die zeitlichen Befristungen in Befristungen mit Sachgrund geänd
Befristungen - ablehnen wenn es MA gibt die schon länger in der Firma sind?
ÄlterBefristungen Hallo Kollegen Betriebsräte! Brauche mal eure Hilfe,dringend!Kann ich als B.R. einen MA ablehnen ,den der AG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen will,obwohl es MA gi
Befristungsgrund "ungeklärte Haushaltslage" - soll der BR einem solchen Aarbeitsvertrag zusimmen um gegebenfalls einen unbefristeten Arbeitsvertrag daraus erstreiten zu können
ÄlterIn unserem Betrieb werden häufig Befristungen mit "ungeklärter Haushaltslage" begründet. Besonders häufig enden dabei die Befristungen zum Jahresabschluß. Es sind dabei auch öfters Teilbefristumgen mi
Freistellung möglich - Werden in §629 BGB befristet Beschäftigte benachteiligt oder gilt die Freistellung auch bei Befristungen?
ÄlterHallo zusammen, in § 629 BGB steht. Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zu aufsuchen eines anderen D