Erstellt am 24.07.2013 um 16:10 Uhr von gironimo
Ihr müsst nach § 99 BetrVG angehört werden. Es handelt sich dann quasi um Einstellungen.
Als Zustimmungsverweigerungsgründe kommen nur die im § 99 BetrVG genannten Gründe in Frage.
Erstellt am 24.07.2013 um 16:33 Uhr von Charlys
Es sind ganz normale Beendigungen der Sachgrund-Befristungen und dann neue Einstellungen.
Es gibt hier KEINE Sozialauswahl! Es iegt also in der Entscheidung des AG welchen AN er Übernimmt oder ggf mit einer erneuten Sachgrundbefristung weiter beschäftigt.