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Befristung

A
anniina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr ;0) In unserer Firma wurde ein befR. Vertrag nicht verlängert. Dem kollege wurde gesagt, es gehen die zahlen für diesen Bereich zurück. Der Buschfunk hat aber gesagt das diese Stelle durch die Tochter unseres Admins besetzt werden soll. ( chef und admin können gut) was können wir als br machen.. Wir wwissen, bei der Befristung nix aber....Was sagt Ihr? LG und Danke ina

1.32003

Community-Antworten (3)

H
Hoppel

12.05.2015 um 08:55 Uhr

@ anniina

Wenn diese Stelle tatsächlich nachbesetzt werden soll, wird doch wohl eine interne Stellenausschreibung erfolgen. Oder hat Euer BR eine solche etwa nicht gem. § 93 BetrVG verlangt? Dann wird Euer BR doch feststellen können, wer sich auf diese Stelle bewirbt.

Aber die Tochter des Admin zu sein, ist und war noch nie ein Ablehnungsgrund i.S.d. § 99 Abs.2 BetrVG. Anders könnte es sein, wenn diese Stelle dann nicht mehr befristet sondern unbefristet sein soll; das aber völlig losgelöst von der Person "Tochter".

Auch sollte man als BR schon mal was von den §§ 92, 92a BetrVG gehört haben. Warum fragt Ihr den AG nicht, was mit dieser Stelle passieren soll? Und wenn die Zahlen für diesen Bereich zurück gehen, wäre das auch eine prima Aufgabe für den WA, so ihr mehr als 100 ständig beschäftigte AN zählt.

G
gironimo

12.05.2015 um 09:52 Uhr

Wenn die Tochter dann aber unbefristet kommen würde ..... "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten," (§ 99 Abs.2 Nr. 3 BetrVG )

Der Kollege sollte sich auf die innerbetriebliche Stellenausschreibung ( so Ihr sie gefordert habt) bewerben

A
anniina

12.05.2015 um 12:22 Uhr

Ja wir haben sie gefordert. Hätte er nicht auch Vorrecht bevor man eine neue Kollegin einstellt?

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