Erstellt am 12.05.2015 um 06:55 Uhr von Hoppel
@ anniina
Wenn diese Stelle tatsächlich nachbesetzt werden soll, wird doch wohl eine interne Stellenausschreibung erfolgen. Oder hat Euer BR eine solche etwa nicht gem. § 93 BetrVG verlangt? Dann wird Euer BR doch feststellen können, wer sich auf diese Stelle bewirbt.
Aber die Tochter des Admin zu sein, ist und war noch nie ein Ablehnungsgrund i.S.d. § 99 Abs.2 BetrVG.
Anders könnte es sein, wenn diese Stelle dann nicht mehr befristet sondern unbefristet sein soll; das aber völlig losgelöst von der Person "Tochter".
Auch sollte man als BR schon mal was von den §§ 92, 92a BetrVG gehört haben. Warum fragt Ihr den AG nicht, was mit dieser Stelle passieren soll?
Und wenn die Zahlen für diesen Bereich zurück gehen, wäre das auch eine prima Aufgabe für den WA, so ihr mehr als 100 ständig beschäftigte AN zählt.
Erstellt am 12.05.2015 um 07:52 Uhr von gironimo
Wenn die Tochter dann aber unbefristet kommen würde ..... "als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten," (§ 99 Abs.2 Nr. 3 BetrVG )
Der Kollege sollte sich auf die innerbetriebliche Stellenausschreibung ( so Ihr sie gefordert habt) bewerben
Erstellt am 12.05.2015 um 10:22 Uhr von anniina
Ja wir haben sie gefordert. Hätte er nicht auch Vorrecht bevor man eine neue Kollegin einstellt?