Befristung
Befristung:
Wann spätestens muß dem MA gesagt werden, das er nicht weiter befristet wird ?????
Community-Antworten (3)
24.06.2009 um 17:49 Uhr
Meiner Meinung nach muss der MA nur drauf hingewiesen werden das sein Vertrag bald ausläuft, aber eine Frist gibt es nicht, er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Wichtig sich drei Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden, sonst gibt es Probleme.
24.06.2009 um 17:55 Uhr
@ kleene
überhaupt nicht es besteht nämlich kein recht auf verlängerung der befristung und wann der vertrag ausläuft, steht ja in diesem schon drin.......
24.06.2009 um 19:58 Uhr
Aber angesichts des § 37b SGB III wäre es nett vom AG sich 3 Monate vorher zu äussern.
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