Erstellt am 24.06.2009 um 15:49 Uhr von nobbi
Meiner Meinung nach muss der MA nur drauf hingewiesen werden das sein Vertrag bald ausläuft, aber eine Frist gibt es nicht, er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen.
Wichtig sich drei Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden, sonst gibt es Probleme.
Erstellt am 24.06.2009 um 15:55 Uhr von kriegsrat
@ kleene
überhaupt nicht
es besteht nämlich kein recht auf verlängerung der befristung
und wann der vertrag ausläuft, steht ja in diesem schon drin.......
Erstellt am 24.06.2009 um 17:58 Uhr von Immie
Aber angesichts des § 37b SGB III wäre es nett vom AG sich 3 Monate vorher zu äussern.