Erstellt am 19.05.2014 um 15:52 Uhr von rolfo
Das ist möglich bei einer sachgrundlosen Befristung, die läuft dann eben von............. bis....
Nur bei einer Sachgrundbefristung muss der Sachgrund angegeben werden.
Erstellt am 19.05.2014 um 16:51 Uhr von Pjöööng
Speedy,
selbst fallsder Arbeitgeber hier einen Fehler bei der Anhörung des BReinen Fehler machen sollte, hat das keine Auswirkungen auf den Vertrag mit dem Arbeitnehmer. Durch einen Fehler bei der BR-Anhörung wird niemals eine Befristung unwirksam.
Grundsätzlich halte ich aber die Information des BRüber die Natur der Befristung für eine notwendige Information imRahmen des § 99 damit der BR z.B.überprpfen kann, ob der Bedarf für die Arbeitskraft nur vorübergehend ist.
Zitat (rolfo):
"Nur bei einer Sachgrundbefristung muss der Sachgrund angegeben werden."
Das ist nicht ganz richtig. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit wurde sogar ausdrücklich davon abgeraten, bei einer Befristung mit Sachgrund den Sachgrund zu benennen. Lediglich bei einer Zweckbefristung sollte in der Regel der Sachgrund angegeben werden. Mittlerweile hat sich aber die Rechtsprechung weiterentwickelt und somit ist beider Vertretung anderer Arbeitnehmer nunmehr die Angabe des Sachgrundes eigentlich zwingend.
Erstellt am 19.05.2014 um 18:53 Uhr von Hoppel
Räusper ...
BAG, 27. 10. 2010 - 7 ABR 86/09 > "Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll."
Hat sich die Rechtsauffassung des BAG in so kurzer Zeit tatsächlich geändert?
" Lediglich bei einer Zweckbefristung sollte in der Regel der Sachgrund angegeben werden."
BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11 > "Soll eine Zweckbefristung vereinbart werden, muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist."
Von einem "sollte" kann überhaupt keine Rede sein!
Erstellt am 19.05.2014 um 23:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"BAG, 27. 10. 2010 - 7 ABR 86/09 > "
(...)
Hat sich die Rechtsauffassung des BAG in so kurzer Zeit tatsächlich geändert? "
Ich hatte schon ganz ewusst geschrieben: "Grundsätzlich halte ICH aber die Information des BR über die Natur der Befristung für eine notwendige Information ... " Ich bin nicht das BAG!
Als BR würde ich den Arbeitgeber ggf. so lange mit Widersprüchen quälen bis er mir die Natur der Befrsitung offenbart.
Zitat (Hoppel):
""BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11 > "Soll eine Zweckbefristung vereinbart werden, muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist."
Von einem "sollte" kann überhaupt keine Rede sein!"
11.05.2012? Deshalb schrieb ich auch "Bis vor gar nicht allzu langer Zeit ..."
"Von einem "sollte" kann überhaupt keine Rede sein!"? "Sollte" = Vergangenheitsform von "soll". Vergangenheit = Zeit vor dem 11.05.2012.
Danach schrieb ich "Mittlerweile hat sich aber die Rechtsprechung weiterentwickelt " und zielte damit auf den 11.05.2012 ab. (Um aber ehrlich zu sein,ich hatte das Datum nicht parat,deshalb habe ich es etwas verklausuliert ausgedrückt.
Erstellt am 20.05.2014 um 00:23 Uhr von blackjack
Der Arbeitgeber muss zunächst nur durch „typologisierende Bezeichnung des Befristungsgrundes” unterrichten, also nicht das gesamte Vertretungskonzept darlegen. Erforderlich ist jedenfalls die Angabe der Befristungsdauer, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt, und auf welchen Sachgrund die Befristung gestützt wird.
BAG Entscheidungen zum PersonalvertretungsR (dürfte dann auch für den BRgelten).
Erstellt am 20.05.2014 um 00:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (blackjack):
"BAG Entscheidungen zum PersonalvertretungsR"
Ach Blackie! Warum sieht man Deinen Beiträgen immer an,dass Du ohne jegliche Sachkenntnis schreibst?
Erstellt am 20.05.2014 um 07:07 Uhr von blackjack
Weil ich deine Kommentare liebe, ohne die ich nicht leben könnte.