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Befristung

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Bison
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter

Wir sind ein Unternehmen, das aus mehreren Töchtern, mit eigenem Betriebsräten besteht. So nach und nach kommen Mitarbeiter der Tochterunternehmen zu uns ins Haus, bleiben aber Mitarbeiter der jeweiligen Tochterunternehmen. Ziel ist Stabsabtl. Rewe, Justi, usw. zusammenzulegen. Das wird von unserer GL bestritten. Diese Mitarbeiter machen zu erst nur Arbeiten aus ihren Unternehmen. Da wir die Muttergesellschaft sind und bei uns alles zusammenläuft macht das kaum Unterschied zu vorher. Nach und Nach werden sie aber mit kleinen Aufgaben betreut welche von unseren Kollegen erledigt wurden. Es geht so schleichend das man es kaum merkt. Führt aber dazu das Kollegen von uns mit einem befristeten Vertrag aus diesen Abtl. nicht entfristet werden weil die Arbeit immer weniger wird. Mit den BR aus den Tochterunternehmen kann ich nicht reden. Die sind froh das ihre Leute unter sind. Die Mitarbeiter der Tochterunternehmen sind schon lange dort und haben unbefristete Verträge. GBR gibt es nicht, würde aber nichts ändern den wir als Mutter sind die einzige aufnehmende Gesellschaft. Da wir seit der Gesetzgeber es leider erlaubt nur noch befristet einstellen und seit 1 Jahr diese schleichende Zusammenlegungen verschiedener Abtl. vor sich geht wird bei uns keiner aus diesen Abtl. mehr entfristet. Da wir der Kommune gehören sind auch politische Gründe im Spiel die sich nicht planen lassen. Alles nicht sehr befriedigend. Hat jemand eine Idee einen Ansatzpunkt oder gehört das zur Rubrik damit muss ein BRV auch umgehen können.

Vielen Dank euch Allen, auch für die vielen Infos und Denkanstöße welche ihr den meisten fast nur Lesern gebt.

2.12406

Community-Antworten (6)

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Rosalie

18.05.2011 um 12:09 Uhr

Hallo,

ich denke, es für euch ganz normale Einstellungen nach § 99 BetrVG. Zuerst würde ich eine interne Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG verlangen. Man kann niemanden Einstellen oder Versetzen, wenn es keine neuen oder freien Stellen gibt. Auf die ausgeschriebenen Sellen können sich auch die MA bewerben, die befristete Arbeitsverträge haben. Falls die Stellen unbefristet ausgeschrieben werden, können sie sogar Anspruch darauf haben gem. § 99 Abs.2 Pkt.3. Falls dier Stellen nicht ausgeschrieben werden oder ein befristete MA mit vergleichbarer Eingnung nicht berücksichtigt wird, habt ihr ein Widerspruchsgrund.

Falls der Arbeitgeber vor hat die Firma umstrukturieren, Betriebsteile zusammenzulegen oder so was, muss er dann die Karten offen legen. Dann würde ich vielleicht anders vorgehen (z.B. Sozialauswahl, Auswahlrichtlinien)

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Bison

18.05.2011 um 12:35 Uhr

@ Rosalie

Die Kollegen aus den Tochterunternehmen werden ja nicht eingestellt sie behalten ihre alten unbefristeten verträge mit allen drum und dran, sitzen jetzt nur in unserem Haus und nehmen schleichend unseren Leuten mit befristeten Verträgen die Arbeit weg

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Petrus

18.05.2011 um 15:11 Uhr

@Bison: Seminar BR1 schon besucht? Dort erfährt man, das eine Einstellung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne nichts, aber auch gar nichts mit Arbeitsverträgen zu tun hat. Das Kriterium ist die Eingliederung in betriebliche Abläufe eures Betriebes.

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Bison

18.05.2011 um 15:33 Uhr

@ Petrus

Ja habe ich, wenn auch schon langer her, gehe allerdings in Kürze auf einen Auffrischungskurs für BRV ;-) Mein Problem ist die Eingliederung den außer das sie in unserem Gebäude sitzen haben sie erstmal nichts mit unseren Abläufen zu tun. Erst wenn unsere Kollegen nicht entfristet werden, ihren Arbeitplatz verlassen haben, werden langsam die Mitarbeiter der Tochterunternehmen mit diesen Arbeiten betraut. Du hast vollig Recht dann bin ich wegen im Boot. Da sind aber unsere Kollegen schon fort, weil Vertrag abglaufen. Mir fehlt der Ansatzpunkt so etwas zu verhindern.

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Petrus

18.05.2011 um 20:07 Uhr

Den Vertragsablauf der Ersten kannst du vermutlich nicht verhindern. Aber wenn dann deren Arbeit auf MA der Tochter übertragen werden soll, wäre das eine (unbefristete) Einstellung. Und der könnt ihr ja begründet widersprechen, weil nicht ausgeschrieben und nicht bevorzugt mit befristet Beschäftigten besetzt... bzw. die Aufhebung der Einstllung nach §101 durchsetzen.

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Bison

19.05.2011 um 09:50 Uhr

@ Petrus

Denke du hast Recht. Danke für den Wink mit dem Zaunpfal. So leid es mir für die Kollegen aus den Tochterunternehmen fällt, aber anders bekomme ich das wahrscheinlich nicht in den Griff.

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