Einstellung verweigern wegen beabsichtigter Kündigung??
Hallo zusammen, wir brauchen mal Euren Rat, da wir noch nicht so lange im BR sind.
Es soll ein MA gekündigt werden (offiziell verhaltensbedingt, Anweisungen nicht beachtet etc. inoffiziel gab es immer wieder Krach zwischen Vorgesetzen und MA). Gleichzeitig mit dieser Anhörung haben wir eine Anhörung zur Einstellung eines neuen MA auf eine ausgeschriebene Stelle erhalten. Der MA, der gekündigt werden soll, kann diesen Job auch machen, ist nicht viel Einarbeitung nötig. Er wär auch bereit dazu. Müssen oder können wir die Zustimmung zur Einstellung verweigern, mit dem Hinweis, dass der MA, der gekündigt werden soll, auf diese Stelle versetzt werden könnte? Unsere Gedanken sind, wenn wir der Einstellung zustimmen, dann können wir uns ja im Widerspruch zur Kündigung nicht auf die offene Stelle beziehen, da wir ja zeitgleich einer Einstellung zugestimmt hätten. Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
California
Community-Antworten (8)
18.07.2013 um 17:10 Uhr
genau so könnt Ihr es machen. Sinnvoll wäre es, wenn der betroffene AN sich schriftlich auf die Stelle bewerben würde (natürlich vor Eurer Zustimmungsverweigerung)
18.07.2013 um 18:15 Uhr
Inwiefern besteht begründeter Anlass für die Annahme dass die in der Kündigung benannten Gründe bei dem neuen Arbeitsplatz nicht bestehen?
18.07.2013 um 18:47 Uhr
Der AG kündigt zuerst und erteilt auch noch ein Hausverbot, dann einen oder zwei Tage später gibt es dem BR eine Einstellung, wo ist dann eine ggf gegebene Benachteiligung des gekündigten? Denn, selbst wenn er den Prozess gewinnt, hat er einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Als gekündigter kann er sich auch nicht wieder bewerben, bzw der AG berücksitit diese Bewerbung wegen der bekannten Gründe nicht.
18.07.2013 um 19:05 Uhr
.... nur dass die zeitlichen Abläufe aus der Frage heraus so nicht sind. Tag 1: Kündigungsanhörung an BR - gleichzeitig Anhörung Einstellung Tag 2: Mitarbeiter bewirbt sich auf die Stelle Tag 3 bis Fristende: BR verweigert die Zustimmung zur Einstellung und wiederspricht der Kündigung
18.07.2013 um 19:38 Uhr
gironimo liegt wieder einmal exakt richtig. California, bitte macht es genau so: Der Kündigung widersprechen, aus (1.) dem von Euch genannten Grund und weil (2.) eine Kündigung immer eine "ultima Ratio" sein muss. Dies kann hier rein logisch nicht der Fall gewesen sein, denn sonst gäbe es ja keine offene Stelle. Wichtig ist der Widerspruch auch, damit der/die MA bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung sein/ihr Gehalt weiter bekommt.
Diese Praxis ist übrigens in Betrieben mit hoher Fluktuation gang und gäbe. Darauf mit Widerspruch zur Kündigung und zur Neueinstellung zu reagieren, ist gängige BR-Praxis und durchaus erfolgreich.
18.07.2013 um 21:15 Uhr
Ultimaratio bei Kündigung aus in der Person liegenden Gründen. Dieses ist hier dann kein Verweigerungsgrund, denn die Gründe der Kündigung werden ja nicht durch eine erneute Bewerbung aufgehoben.
18.07.2013 um 21:16 Uhr
wenn verhaltensbedingt gekündigt worden ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der AG ihn in einer anderen Abt. einstellt. Anders sehe ich es bei einer betriebsbedingten Kündigung.
MfG Dr.House
18.07.2013 um 21:19 Uhr
Der AG kann es weiter auch einfacher machen, er zieht die geplante Einstellung zurück, damit entfällt der Widerspruchsgrund des BR. Nächste Woche überlegtver es sich dann wieder anders und legt erneut eine Einstellung vor. Auch AG können denken.
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