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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung verweigern wegen Kungelei?

D
darkstar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Anfrage vorliegen, in der wir einer Einstellung zustimmen sollen. Es liegt m.E. kein formaler Grund vor, diese Einstellung abzulehnen ABER

es handelt sich um einen engen Verwandten eines Vorgesetzten. Dieser Vorgesetzte schrieb die Stelle zwar intern aus, stellte aber sonst keine Versuche an, die Stelle extern zu besetzen.

Es entsteht hier schon ein negativer Beigeschmack, zumal die Freundin des Verwandten bereits eingestellt wurde.

Unsere Befürchtung ist, dass der Vorgesetzte damit sozusageneinen verlängerten Arm in die Belegschaft erhält. Wer hat eine Idee, was wir tun können ?

Unsere Einwände dem Vorgesetzten darzulegen hatte übrigens keine Auswirkung

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Community-Antworten (5)

P
paula

09.12.2015 um 14:36 Uhr

Ob gekungelt wird oder nicht ist Sache des AG und nicht des BR. Der muss damit umgehen

P
Pickel

09.12.2015 um 14:42 Uhr

Klungelei ist kein Verweigerungsgrund. Im Gegenteil - ein besonderers Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN kann sogar eine wichtige Qualifikation und damit ein Einstellungsgrund sein.

C
celestro

09.12.2015 um 15:37 Uhr

"Im Gegenteil - ein besonderers Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN kann sogar eine wichtige Qualifikation und damit ein Einstellungsgrund sein."

Ironie-Tags vergessen, oder ernst gemeint ?

P
Pickel

09.12.2015 um 15:45 Uhr

ernst gemeint.

M
Moreno

09.12.2015 um 19:20 Uhr

Wichtige Qualifikation gutes Verhältnis zum Arbeitgeber ....Kotz ..... :-) aber leider kein Widerspruchsgrund!

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