Erstellt am 09.12.2010 um 21:52 Uhr von tiktak
Ja, aber ihr könnten auch zuerst mit Chef reden.
Erstellt am 09.12.2010 um 22:00 Uhr von sanifair
widersprechen kann man aber der Grund wird einer rechtlichen Überprüfung kaum standhalten
Erstellt am 09.12.2010 um 22:00 Uhr von nicoline
lilabär,
*einen selbstständigen Mitarbeiter einstellen*
irgendwie geht das nicht. Wenn er selbständig ist, kann es sich doch höchstens um eine Zusammenarbeit handeln und somit nicht um einen Mitarbeiter. Wenn es sich nicht um die Einstellung eines Mitarbeiters handelt, könnt ihr auch nicht widersprechen. Wenn es sich doch um die Einstellung eines Mitarbeiters handelt, könnt Ihr widersprechen, wenn einer der Widerspruchsgründe des § 99 zutrifft.
Aber erst mal mit dem Chef reden ist auch ne gute Idee!