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Einstellung verweigern

G
Gonzoooo
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

kann der Betriebsrat bei einer Einstellung die Zustimmung verweigern, weil man der Meinung ist, das dieser für einen Posten ungeeignet ist, oder auf Grund seiner Vita nicht ins Unternehem passt? Der 99 gibt das nicht unbedingt her finde ich.

Gruß

65504

Community-Antworten (4)

M
Moreno

30.03.2017 um 13:33 Uhr

Ob jemand ungeeignet ist oder seine Vita nicht in den Betrieb passt entscheidet der AG der muss ihn ja auch bezahlen. Wenn es keine Widerspruchsgründe nach 99 gibt kann die Einstellung nicht verweigert werden.

E
Erbsenzähler

30.03.2017 um 15:41 Uhr

Definitivnicht. Es kann die Zustimmung aus diesem Grund nicht verweigert werden. Es stehen die Gründe abschließend im BetrVG § 99.

P
Pjöööng

30.03.2017 um 15:50 Uhr

Die "Vita" könnte in Einzelfällen einen Widerspruchsgrund nach Punkt 6 ergeben.

G
gironimo

30.03.2017 um 21:04 Uhr

Ungeeignet kommt im 99er tatsächlich nicht vor.

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