Erstellt am 30.03.2017 um 11:33 Uhr von moreno
Ob jemand ungeeignet ist oder seine Vita nicht in den Betrieb passt entscheidet der AG der muss ihn ja auch bezahlen. Wenn es keine Widerspruchsgründe nach 99 gibt kann die Einstellung nicht verweigert werden.
Erstellt am 30.03.2017 um 13:41 Uhr von Erbsenzähler
Definitivnicht. Es kann die Zustimmung aus diesem Grund nicht verweigert werden. Es stehen die Gründe abschließend im BetrVG § 99.
Erstellt am 30.03.2017 um 13:50 Uhr von Pjöööng
Die "Vita" könnte in Einzelfällen einen Widerspruchsgrund nach Punkt 6 ergeben.
Erstellt am 30.03.2017 um 19:04 Uhr von gironimo
Ungeeignet kommt im 99er tatsächlich nicht vor.