Erstellt am 16.07.2013 um 19:48 Uhr von Snooker
Schon mal überlegt das die Kollegin vielleicht im Krankenhaus liegt, oder sich aus sonstigen Gründen nicht melden kann. Wie wäre es wenn sich mal abwechselnd welche aus dem BR zur Verfügung stellen würden und mal vorbei schauen würden. Ansonsten überlast es dem AG:
Ich sehe hier noch keine Unterschlagung, da man nicht weiß was mit der kranken Kollegin ist.
Erstellt am 16.07.2013 um 19:54 Uhr von Kölner
Wie will denn der AG (wenn ihr nicht zustimmt) die Kündigung aussprechen ohne ArbG?
Dat wird vorher nix...
Erstellt am 16.07.2013 um 21:02 Uhr von Hartmut
Wichtig, wirklich sehr wichtig ist es, dass ihr NICHT zustimmt!!!
Denn erstens sollte es selbstverständlich sein, dass BR-Mitglieder zusammenhalten. Zweitens ist in einem Rechtsstaat ein jeder Mensch so lange unschuldig, bis ihm die Tat bewiesen wurde. Ihr müsst also nicht nur als gute BRM, sondern auch als gesetzestreue Bürger widersprechen.
Im Anschluss muss dann der AG versuchen, vor Gericht eure Entscheidung ersetzen zu lassen. Ich sehe die Szene direkt vor Augen: "Ja genau, Herr Vorsitzender, ich möchte einen AN fristlos entlassen, noch dazu ein BR-Mitglied, weil ich aufgrund von dessen Krankheit nicht rechtzeitig Laptop und Autoschlüssel zurückbekommen habe!"
Ich nehme an, der Richter wird ihn daraufhin mit einer Bratpfanne drei Mal um den Block jagen.
Erstellt am 16.07.2013 um 21:06 Uhr von Snooker
Sach nich sowas Hartmut, sonst geht's Dir wie mir im BR Talk. Grins
Erstellt am 16.07.2013 um 21:12 Uhr von mitleserinnenn
Vor dem ArbG schiebt der AG dann als Kündigungsgrund lange AU und negative Gesundheitsprognose nach.
Erstellt am 16.07.2013 um 21:18 Uhr von Hartmut
Negative Gesundheitsprognose??
Wenn er das tut, mitleserinnenn, dann wird ihn der Richter fragen, woher er denn diese Information hat!? Der Arzt, falls der AG ihn denn kennt, hat Schweigepflicht. Und der MA selbst wird es ihm auch nicht gesagt haben, denn der ist ja nicht erreichbar.
Auf zu Runde Nr. 4 um den Block.
Erstellt am 16.07.2013 um 21:28 Uhr von Snooker
Zumal hier von der Fragestellerin kein Wort wegen negativer Gesundheitsprognose erwähnt wurde.
Last uns nicht schon wieder was rein interpretieren.
Erstellt am 16.07.2013 um 22:12 Uhr von mitleserinnenn
Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitnehmer muß zum Zeitpunkt der Kündigung bereits "seit längerer Zeit" arbeitsunfähig erkrankt sein. Hier geht es praktisch um Fälle, in denen der Arbeitnehmer zumindest mehr als sechs Wochen bzw. einige Monate lang krank war. Weiterhin muß die Krankheit zum Zeitpunkt der Kündigung für voraussichtlich längere oder für nicht absehbare Zeit andauern. Die Frage, wie lange denn nun die "voraussichtlich längere" Krankheit voraussichtlich dauern muß, damit eine Kündigung zulässig ist, wird durch die Rechtsprechung nicht klar beantwortet, so daß eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit mit erheblichen Unsicherheiten für den Arbeitgeber verbunden ist. Klarheit schafft nur die folgende, vom BAG aufgestellte Regel: Ist ausweislich ärztlicher Gutachten mit einer Genesung in den nächsten 24 Monaten nach Ausspruch der Kündigung nicht zu rechnen, steht diese Ungewißheit einer krankheitsbedingten dauernden Arbeitsunfähigkeit (Fallkonstellation II.) rechtlich gleich (BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01, NZA 2002, S.1081), so daß die Kündigung in einem solchen Fall in der Regel wirksam ist. Da allerdings ein Arzt die Genesung innerhalb eines so langen Zeitraums (24 Monate!) kaum definitiv ausschließen wird, ohne zugleich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu diagnostizieren, ist der praktische Anwendungsbereich dieser Regel gering.http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem8 ........ dieser Kündigungsgrund kommt nun wrgen der Urlaubsentscheidung des EuGH öffters und wegen dieses Urteils ist nun auch für AG leichter die wirtschaftkuche Unzumutbarkeit zu belegen.
Erstellt am 16.07.2013 um 22:16 Uhr von Snooker
Ja ne iss klar mitleserinnen. Dies jedoch wurde vom AG doch nie in den Raum gestellt.
Erstellt am 17.07.2013 um 05:27 Uhr von sejana
Die AN ist zuhause.....
Krankmeldung kommt vom Hausarzt in der Nähe.
Sie meldet sich halt nicht und der Briefkasten überquillt.... Kollegen haben angerufen und sind vorbeigefahren.
Polizei wurde aus Sorge eingeschaltet, sie war nicht zuhause.Türe wurde aufgebrochen.
Sie hat sich daraufhin bei der Polizei gemeldet und versprochen die Arbeitssachen abzugeben,leider
ohne Erfolg.
Wenn der AG jetzt aber eine Anzeige wegen der Sachen stellt, kann man doch später sie wegen Untreue oder sonstiges Kündigen..... Denke auf lange Sicht gesehen wird der AG mit der Kündigung durchkommen.
Krankheitsbild: Ihr Mann ist verstorben und nach 3 Monate weiterarbeiten, kam der große Knall.
Schitte ist das keiner an sie rankommt......
Wir werden wohl aber nicht der Kündigung zustimmen, aber leider kommt die Anzeige....
Erstellt am 17.07.2013 um 07:01 Uhr von Kölner
Na und? Dann kommt die Anzeige. Das ist nicht euer problem.
Erstellt am 17.07.2013 um 07:07 Uhr von Hartmut
Wenn das so ist, dann hat Kölner recht. Arbeitsrechtlich ist ihr dann nicht zu helfen. Die arme Frau geht durch eine schwere Lebenskrise und braucht Hilfe von ganz anderer Seite.
Erstellt am 17.07.2013 um 07:28 Uhr von sejana
hallo kölner,
nicht unser problem.....ts.....das ist gut.
ihr geht es wohl wirklich sch.......
wir haben alle versucht sie zu erreichen.....und jetzt droht ihr sowas.....
eine langjährige gute kollegin und wir, der betriebsrat, kann nicht helfen.
stimmen der kündigung nicht zu, dann bekommt sie die anzeige und wird später gekündigt.
so macht betriebratsarbeit spaß.
:-(
Erstellt am 17.07.2013 um 07:33 Uhr von Kölner
Profi wird man nicht, weil man sich kümmert, sondern weil man es kann.
Das eine (Sorge) hat nichts mit dem anderen (Kündigung) zu tun!
Erstellt am 17.07.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
Nur weil sie das Handy und den Schlüssel nicht herausgeben hat, hat sie doch nichts unterschlagen. Warum will der AG die Dinge denn überhaupt haben? Die Kollegin hat die Dinge doch als Arbeitsmaterialien und ist trotz Krankheit weiter angestellt.
Ich denke, da will der AG etwas konstruieren. Da BRs nicht ordentlich gekündigt werden können, sucht man halt nach einem Grund für eine fristlose.
Der BR sollte sich da nicht aufs Glatteis führen lassen. Wie hier ja auch schon anfangs gesagt wurde. Stimmt einfach nicht zu (§ 103 BetrVG)