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Betriebsratsmitglied Kündigung

M
mauerblume
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,bin Betriebsratsmitglied und in Ungnade beim Chef gefallen..Habe eine Anhörung erhalten und soll von der Arbeit Fernbleiben.Wie sieht es denn nun mit dem Gehalt aus worauf muss ich mich einstellen?

1.94704

Community-Antworten (4)

S
Südmann

19.03.2011 um 07:54 Uhr

etwas genauer hättest du schon schreiben können, was nun anliegt

wenn ich deine Frage dahingehend interpretiere, daß dich der AG einseitig von der Verpflichtung, die Arbeitsleistung zu erbringen freigestellt hat, bedeutet dies nicht, daß er das vereinbarte Gehalt nicht trotzdem weiter zahlen müsste (Annahmeverzug § 615 BGB) Die Ausübung von BR-Tätigkeiten dürfte er dir zudem nicht untersagen

H
Hassan

19.03.2011 um 09:39 Uhr

Wenn du schon eine Kündigung bekommen hast,sofort zu Anwalt und eine Kündigungsschutzklage einreichen,laß dir die Aufforderung von derl Arbeit fernbleiben zu bleiben schriftlich geben ;-)

MFG Hassan

W
wölfchen

19.03.2011 um 10:01 Uhr

. . . oder erscheine alltäglich zum Arbeitsbeginn an der Arbeit und biete sozusagen Deine Arbeitskraft an . . . Ansonsten obigen Tipp mit dem RA beachten!

H
HansH

19.03.2011 um 10:58 Uhr

Solange der Betriebsrat keine Zustimmung zur Kündigung erteilt KANN DER ARBEITGEBER DICH NICHT KÜNDIGEN und dann müste er vor Gericht nach Paragraph 103 BetrVG ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführen(du bekommst in der Zeit dein volles Gehalt). Es würde über mehrere Instanzen gehen und das Arbeitsgericht würde nur zustimmen wenn eine fristlose Kündigung möglich wäre . Ungnade ist kein Kündigungsgrund . Wennn es denn gäbe wären alle guten Betriebsräte beim Arbeitsamt.

PS. Eine fristgerechte Kündigung von BR Mitgliedern ist nicht möglich Steht denn der BR hinter dir? Er kann auch nur innerhalb von 14 Tagen nach bekanntwerden der Tatsachen ein Zustimmungsantrag beim BR machen (incl. 3 Tages frist des BR). Wenn keine Zustimmung erteilt werden muss er Innerhalb der14 Tage Frist vor dem Arbeitsgericht ein Antrag gestellt haben.

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