Erstellt am 23.06.2018 um 18:53 Uhr von samira
Da kann man dem AG nur "viel Glück" wünschen. Es fehlt ja die Zustimmung nach § 103 BetrVG. Also muss er wohl erst einmal zum Arbeitsgericht und sich dort die Zustimmung holen.
Erstellt am 23.06.2018 um 21:29 Uhr von Challenger
Aus welchem Grund soll denn gekündigt werden
Erstellt am 23.06.2018 um 22:09 Uhr von Pet1260
Störung des vertrauensverhältnis
Erstellt am 24.06.2018 um 00:34 Uhr von HamburgerHecht
Der Arbeitgeber muss nicht nur anhören, er benötigt auch zwingend die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines BRMitgliedes.
Wenn er dieses nicht hat, muss er sie sich erst einmal rechtskräftig von einem Arbeitsgericht in allen Instanzen holen.
Dann erst kann er kündigen und es beginnt ggf. ein Kündigungsschutzprozess (ebenfalls dann durch alle Instanzen).
Erstellt am 24.06.2018 um 09:44 Uhr von Pet1260
Vielen Dank für Eure Antworten. Der 1 Mann-Betriebsrat wurde widerruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. BR wurde also, da 1 Person und selbst betroffen, nicht gehört. Sachlage in Kürze: aufgrund eines Notfalls wollte er seine Direktversicherung kündigen, PersoChef hat abgelehnt zu unterschreiben, Chef um Unterschrift gebeten, behielt die Unterlage und wollte es mit dem PersoChef klären, nichts mehr gehört v. Ihm. Chef ging in Urlaub. Dann hat er aufgrund der Notlage die Zustimmung i.A. Mit seinem eigenen Namen unterschrieben. Nach Rückkehr v.Chef aus dem Urlaub hat er ihn darüber informiert und sich entschuldigt. Er ist seit 40 Jahren in der Firma und über 25 Jahre BR. PersoChef sauer und den Chef zu d. O.g. Schritt geraten. Vielen Dank für Euren Rat.
Erstellt am 24.06.2018 um 16:35 Uhr von kratzbürste
Na da sollte er aber mal unverzüglich einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft aufsuchen. Er mag vielleicht von der Arbeitsleistung befreit sein, nicht aber vom BR Amt. Ich an seiner Stelle würde in den Betrieb gehen und BR Arbeit leisten - bis mich der Chef herausträgt.
Erstellt am 24.06.2018 um 18:35 Uhr von celestro