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Kündigung Betriebsratsmitglied

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Pet1260
Jun 2018 bearbeitet

es soll dem Betriebsrat gekündigt werden. er besteht nur aus einer Person und es gibt keine nachrücker. Muss der Betriebsrat trotzdem vom Arbeitgeber angehört werden zu seiner Kündigung oder kann der Arbeitgeber einfach so kündigen? Vielen Dank für eine Antwort, ist sehr dringend. VG

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Community-Antworten (7)

S
samira

23.06.2018 um 20:53 Uhr

Da kann man dem AG nur "viel Glück" wünschen. Es fehlt ja die Zustimmung nach § 103 BetrVG. Also muss er wohl erst einmal zum Arbeitsgericht und sich dort die Zustimmung holen.

C
Challenger

23.06.2018 um 23:29 Uhr

Aus welchem Grund soll denn gekündigt werden

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Pet1260

24.06.2018 um 00:09 Uhr

Störung des vertrauensverhältnis

H
HamburgerHecht

24.06.2018 um 02:34 Uhr

Der Arbeitgeber muss nicht nur anhören, er benötigt auch zwingend die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines BRMitgliedes. Wenn er dieses nicht hat, muss er sie sich erst einmal rechtskräftig von einem Arbeitsgericht in allen Instanzen holen.

Dann erst kann er kündigen und es beginnt ggf. ein Kündigungsschutzprozess (ebenfalls dann durch alle Instanzen).

P
Pet1260

24.06.2018 um 11:44 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Der 1 Mann-Betriebsrat wurde widerruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. BR wurde also, da 1 Person und selbst betroffen, nicht gehört. Sachlage in Kürze: aufgrund eines Notfalls wollte er seine Direktversicherung kündigen, PersoChef hat abgelehnt zu unterschreiben, Chef um Unterschrift gebeten, behielt die Unterlage und wollte es mit dem PersoChef klären, nichts mehr gehört v. Ihm. Chef ging in Urlaub. Dann hat er aufgrund der Notlage die Zustimmung i.A. Mit seinem eigenen Namen unterschrieben. Nach Rückkehr v.Chef aus dem Urlaub hat er ihn darüber informiert und sich entschuldigt. Er ist seit 40 Jahren in der Firma und über 25 Jahre BR. PersoChef sauer und den Chef zu d. O.g. Schritt geraten. Vielen Dank für Euren Rat.

K
kratzbürste

24.06.2018 um 18:35 Uhr

Na da sollte er aber mal unverzüglich einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft aufsuchen. Er mag vielleicht von der Arbeitsleistung befreit sein, nicht aber vom BR Amt. Ich an seiner Stelle würde in den Betrieb gehen und BR Arbeit leisten - bis mich der Chef herausträgt.

C
celestro

24.06.2018 um 20:35 Uhr

+1 ..........

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