Erstellt am 05.06.2014 um 13:13 Uhr von xumuimhxer
Probiert doch mal:
"Hiermit bestätige ich, §79, §83 und §99 BetrVG zur Kenntnis genommen zu haben. Datum, Unterschrift"
Erstellt am 05.06.2014 um 13:28 Uhr von Pjöööng
Gibt es nicht.
Frage: Was macht Ihr, wenn es jemand nicht unterschreibt?
Erstellt am 05.06.2014 um 13:43 Uhr von gironimo
Wenn es einen derartigen Zettel bei Euch im Betrieb gibt, wäre er ja mitbestimmungspflichtig....
Ansonsten gibt es doch ohnehin die gesetzliche Geheimhaltung usw.
Wozu etwas unterschreiben?
Erstellt am 05.06.2014 um 14:02 Uhr von brkewill
Tja, wenn jemand nicht unterschreibt...gute Frage. keine Ahnung
Aber warum sollte er nicht? wir trennen us ja nicht im Streit.
Klar gibt es die gesetzliche Geheimhaltung. In unserem Fall ist das aber eine ISO-Forderung gegenüber dem Betriebsrat.
ich glaube die Anregung v. xumuimhxer gefällt mir ganz gut. Das werde ich mal im Gremium diskutieren.
Erst mal vielen Dank
Erstellt am 05.06.2014 um 14:05 Uhr von Matze
Unterlagen aber auch Sachgüter aus dem Betriebsrat sind Betriebseigentum, dürfen sich also nicht außerhalb des Betriebs anfinden.
Von einem ehemaligen Betriebsratsmitglied kann man erwarten , dass er das BetrVG kennt - das Arbeitsgericht erwartet dieses auch.
Somit ist eine zusätzliche Unterschrift nicht nötig.
Erstellt am 05.06.2014 um 14:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (brkewill):
"Tja, wenn jemand nicht unterschreibt...gute Frage. keine Ahnung"
Ich denke die Frage muss man sich schon stellen müssen, wenn man von jemandem etwas verlangt. Wenn es keine Konsequenz hat, dann kann ich auch drauf verzichten.
Zitat (brkewill):
"Aber warum sollte er nicht? wir trennen us ja nicht im Streit."
Gegenfrage: Warum sollte er das unterschreiben? Ich würde, Freundschaft hin, Freundschaft her, so etwas nicht unterschreiben, ganz einfach weil Unterschrift ja oder nein keinerlei Folgen hat.