W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

L
ludwigslust
Jan 2018 bearbeitet

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

Danke an ALLE, die mir bisher geantwortet haben. Leider gibt es noch keine konkreten Ergebnisse. Meine nächste Frage: Wie sieht das mit der Urlaubs- bzw. Resturlaubs-Regelung aus? Kündigungsdatum war 25.3. (fristlos)! Wird der Monat März voll angerechnet (mit 3/12) oder hat man nur für 2 Monate (2/12 - also anteilig) Urlaubsanspruch? Meines Wissens, da die Kündigung nach dem 15. erfolgte, müsste dieser Monat voll angerechnet werden.

Auch hierfür bedanke ich mich schon vorab

78203

Community-Antworten (3)

R
rkoch

27.04.2010 um 13:23 Uhr

????

Kündigung war am 25.3. - fristlos? Oder wann endet das Arbeitsverhältnis?

Auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs hat der Kündigungstermin keinen Einfluss, nur das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses.

Andere Frage: Wie viel Jahres-Urlaubsanspruch hat der Kollege denn?

R
rkoch

27.04.2010 um 14:39 Uhr

Streiche den vorherigen Beitrag. Hab das Fristlos überlesen...... oder hast Du editiert?

BUrlG §5 (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer usw.

Also nur für die vollen Monate, sprich 2/12tel.

E
einsternekoch

27.04.2010 um 14:54 Uhr

er hat editiert !

und, zusätzlich

könnte natürlich ein evtl. Tarifvertrag gelten, der eine andere Regelung als die des § 5 BUrlG enthält

wie z.b. bei uns, der angefangene Monate, nicht nur die vollen, dazurechnet.......

Ihre Antwort