Erstellt am 07.07.2010 um 17:47 Uhr von Matze
Thombat:
§15 Kündigungsschutzgesetz besagt:
"Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats...ist unzulässig,..." (Ausnahme ist fristlose Kündigung. Aber auch hier kennen die Gerichte ihre Pappenheimer).
zu 1. Er darf weiter seine Betriebsratstätigkeit wahrnehmen. Der AG kann ihn aber am Arbeiten hindern, muss dennoch die Lohnkosten tragen (wg. Annahmeverzug).
zu 2. Wo keine Kündigung ist, gibt es auch keine Kündigungsfrist.
zu 3. Der Arbeitgeber kann seinen Betrieb dem Arbeitsmarkt anpassen. Nur hat er das Pech, dass der Stelleninhaber ein gefragter Mann im Betrieb ist. Deine Begründung ist wohl auch Grundgedanke des besonderen Kündigungsschutzes für Betriebsräte.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 07.07.2010 um 17:57 Uhr von DonGibson
der AG wird sich vermutlich, wenn er nicht total übergeschnappt ist, auf den § 15 Abs.5 KSchG berufen wollen
Erstellt am 07.07.2010 um 18:19 Uhr von Matze
Auch §15 Abs.5 KSchG muss in diesem Fall besonders begründet sein, da eine Beeinflussung der Betriebsorgane möglich ist. Ich teile hier die Zuversicht des Anwalts.
Erstellt am 07.07.2010 um 21:28 Uhr von pfeilenbogen
Der AG muss ggf. eine geeignete Stelle freikündigen. Ihr und der Koll. solltet sofort einen Anwalt einbinden
Erstellt am 08.07.2010 um 08:15 Uhr von rkoch
Überseht ihr hier nicht was?
1.
§15 (5) setzt eine ABTEILUNGSSCHLIESSUNG voraus. Das hat Thombat nicht so argumentiert, vielmehr "Die betreffende Stelle ....". Sofern Thombat nicht wesentliches unterschlagen hat wurde hier NUR das BRM gekündigt. Damit ist auch dieser Kündigungsgrund von vorneherein nichtig, außer das BRM war das einzige Abteilungmitglied..... Damit wäre die Kündigung aus diesem Grund nichtig.
2.
Habe ich irgendwas von "der BR hat der Kündigung nach §102 BetrVG (was auch immer)" überlesen? Nein. Vermutlich wurde der BR nicht einmal ANGEHÖRT, davon steht da auch nichts. Unabhängig von einem wie auch immer gearteten Grund ist die Kündigung damit schon aus diesem Grund nichtig (außer Thombat hat auch DAS unterschlagen)
3. GÜTETERMIN ?
> Sollte der Gütetermin scheitern (keine Einigung erzielt) und das BR Mitglied seine
> Arbeitskraft weiter anbietet kann er doch auch nach dem Gütetermin weiter
> arbeiten kommen bis zum Kammertermin ?
Dazu § 54 Güteverfahren:
(4) Erscheint eine Partei in der Güteverhandlung nicht oder ist die GÜTEVERHANDLUNG ERFOLGLOS , schließt sich die weitere Verhandlung UNMITTELBAR AN oder es ist, falls der weiteren Verhandlung Hinderungsgründe entgegenstehen, Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen; diese hat alsbald stattzufinden.
Ich wüsste in diesem Fall NICHT, welche HINDERUNGSGRÜNDE entgegenstehen würden, die Sache augenblicklich zu beenden. Wenn jemals eine Kündigung von vorneherein null und nichtig war, dann diese (ich wiederhole mich: wenn Thomat nicht wesentliches unterschlagen hat).
Ich hoffe doch nicht, das das BRM gegen eine der üblichen Abfindungen gehen würde. In einer derart klaren Lage würde ich meinen eigenen Wert mit mindestens einer, besser zwei Millionen Euro ansetzen. Dafür gehe ich dann gerne :-)
Thombat, würdest Du bitte erklären ob die erwähnten Details so sind wie ich vermute?
Erstellt am 08.07.2010 um 08:58 Uhr von Thombat
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
@rkoch: Zu Deinen noch offenen Fragen. Die Abteilung soll komplett geschlossen werden , diese bestand/besteht aus 2 Leuten, eine der Personen soll in eine andere Abteilung verstetzt werden, das BR Mitglied wurde gekündigt.
Nein, der BR wurde nicht informiert, das BR Mitglied kam mit der Kündigung zum BRV und wir wussten von nichts.
Wir und sein Anwalt haben unserem BR Mitglied auch schon gesagt, dass egal was passiert, er im "schlimmsten" Fall eine hohe Abfindung bekommen wird, da die Kündigung alleine aus dem Grund schon ungültig ist, da Ihm keine Ersatzstelle angeboten wurde und der BR nicht informiert wurde. Sollte der AG also unser BR Mitglied absolut nicht mehr "wollen" wird Ihm das einiges Kosten. ( ich hoffe das stimmt so ?! )
So wie ich das hier mitbekomme ist es ein gezielter Versuch genau diese Person rauszubekommen, warum auch immer. Am 26.07. ist der Gütetermin, ich halte Euch auf dem laufenden.
Und vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Erstellt am 08.07.2010 um 09:11 Uhr von rkoch
> Die Abteilung soll komplett geschlossen werden , diese bestand/besteht aus 2 Leuten, eine der Personen soll in eine andere Abteilung verstetzt werden, das BR Mitglied wurde gekündigt.
BINGO
Dann MUSS der andere AN gekündigt und das BRM versetzt werden. Unwirksam.