Erstellt am 09.07.2013 um 08:14 Uhr von gironimo
Warum ladet Ihr nicht selbst zu einer Betriebsversammlung ein?
Der Chef macht höchstens eine Mitarbeiterversammlung. Liegt die dann vor dem eigentlichen Arbeitsanfang, seit Ihr wegen der zeitlichen Lage (Beginn und Ende der Arbeitszeit) in der Mitbestimmung.
Erstellt am 09.07.2013 um 09:31 Uhr von Snooker
@brFrau
ihr habt analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet und dem AG unterbreitet. Soweit habt ihr je erst mal eure Hausaufgaben gemacht.
Die ganze Geschichte betrifft ja Ordnung und Verhalten der AN in Betrieb. Also seit ihr bei Preventionsmaßnahmen in der Mitbestimmung und da kann der Chef nicht einfach sagen *njet* und macht dann sein eigenes Dingen. Da das ganze auch noch psychische Belastung nach sich ziehen kann für die Frauen bei euch im Betrieb seit ihr im Rahmen der Gesundheit auch nochmals in der Mitbestimmung. Defakto könntet ihr mit dem AG vor die Einigungsstelle gehen ( berichtige mich bitte jemand sollte es doch das Arbeitsgericht sein).
Soviel zu dem einem.
Wenn der AG die 30 min für eine Kurzversammlung nutzen will, so ist dies sein Sache. Nur bezahlen muss er diese Zeit dann aber auch. Lasst ihn sein Ding machen wenn er will. Weisst ihn aber, wie @gironimo schon andeutet, darauf hin das ihr dann selber eine Betriebsversammlung einberuft. Ich hoffe ja das ihr wisst das diese während der Arbeitszeit statt zu finden hat. Dies ist euer Ding, da habt ihr Hausrecht und da bestimmt niemand anders wann die statt findet. Lese dazu auch mal die §§ 43 und 44 BetrVG. Ich sage dies hier noch mal so deutlich, weil ich vermute das ihr euch mit dem Thema Betriebsversammlung in der Vergangenheit ein bissl schwer getan habt.
Erstellt am 09.07.2013 um 11:28 Uhr von Pjöng
Auch hier verstehe ich die Frage mal wieder nicht:
"Ich und meine BR-Kollegen haben zur Lösung der Probleme die Bildung eines Gremiums aus BR-Mitgliedern und betroffenen Frauen vorgeschlagen, dass die Probleme analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Unser Chef hat dies jedoch abgelehnt und eine Betriebsversammlung angesetzt."
Wer ist hier mit "unser Chef" gemeint? Arbeitgeber oder BR-"Chef"?
Erstellt am 09.07.2013 um 16:00 Uhr von brFrau
mit Chef ist der Arbeitgeber gemeint. Er hat eine Versammlung (Abteilungsversammlung für weibliche MA) angesetz, ausgehend von der Firmenleitung für Mitarbeiter.
Erstellt am 09.07.2013 um 17:13 Uhr von Snooker
Wie gesagt, wartet ab was an dem Tag raus kommt. Dann könnt ihr nach den o. g. Vorschlägen vorgehen. Und kommen die weiblichen MA den Tag eher muss die Zeit auch vergütet werden