Erstellt am 05.01.2016 um 18:12 Uhr von Jakarta
Naja, wenn sie das sagt und einem nach 22 Jahren im Betrieb immer noch nicht klar ist wofür und wohin man ab gewissen Zeiten seinen Pöter in Bewegung setzen sollte oder muss, wird sie wohl Recht haben.
Mal Ernsthaft!
Welchen Rat, der hier auch keinerlei Eigeninitiative voraussetzt, erwartest du jetzt?
Und noch etwas nicht ganz Unwichtiges.
Wenn eine Marktleiterin meiner Frau mit irgendetwas droht, stehe ich mit Sicherheit bei ihr auf der Matte und sie hat dann ein größeres und bestimmt auch länger anhaltendes Problem.
Erstellt am 05.01.2016 um 18:19 Uhr von gironimo
Da sollte der Betriebsrat aktiv werden und den Arbeitgeber an seine gesetzlichen Verpflichtungen aus dem BetrVG erinnern und ihn auffordern, die Zeit als Arbeitszeit zu werten. Ggf. sollte der BR einen Fachanwalt einschalten.
Also sollten sich die AN an den BR wenden und ihn auffordern aktiv zu werden.
Erstellt am 05.01.2016 um 19:52 Uhr von Pjöööng
Wieso lädt hier eigentlich die Marktleiterin zur Betriebsversammlung?
Das klingt eher nach einer Mitarbeiterversammlung auf Veranlassung des Arbeitgebers!
Erstellt am 05.01.2016 um 22:19 Uhr von DummerHund
@Pjöööng
...wobei da steht....laut Marktleiterin
und nicht.....von der Marktleiterin
Erstellt am 06.01.2016 um 22:18 Uhr von EightBall
Armer Pjöööng. Da kritisiert er mal nicht die Antwort von anderen, ja, sondern schreibt eine eigene ! Antwort. Und schon gehts schief.
Erstellt am 07.01.2016 um 10:02 Uhr von Pjöööng
Sorry Eightball, verstehe Dein Problem nicht!Wenn hier tatsächlich der Betriebsrat zur Betriebsversammlung eingeladen hat, ist es eher ungewöhnlich zu schreiben "... werden laut Marktleiterin ... geladen ...". Ich halte es da für sinnvoll nachzuhaken, ob es sich tatsächlich um eine Betriebsversammlung handelt, oder um eine Mitarbeiterversammlung.
Wenn Du auch zu der Fraktion gehörst, die Fragen lieber beantwortet ohne sie verstanden zu haben, dann sei Duir das gegönnt!
Erstellt am 08.01.2016 um 16:17 Uhr von stehipp
Also egal, ob es sich um
- eine Betriebsversammlung (Einladung durch den BR)
-oder um eine Mitarbeiterversammlung (Einladung durch den AG) handelt,
in beiden Fällen handelt es sich um Arbeitszeit.
Wenn der Arbeitgeber, oder hier die Marktleiterin hierfür keine Stunden gutschreiben will, muss ich mir als Arbeitnehmer überlegen, ob ich das so ohne weiteres schlucken will, oder ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lasse und notfalls sogar das vor gericht klären zu lassen.
Hier eine pauschale Empfehlung abzugeben ist kaum möglich.
Aus meiner Sicht kann die Marktleiterin deine Frau eher nicht mit dem Grund kündigen, dass sie hier auf ihre Zeitgutschrift bestanden hat.
Aber es muss einem natürlich auch klar sein, dass jeder Chef einem das Leben zur Hölle machen kann, wenn er will und solange einen grund sucht, bis er einen gefunden hat.
Wenn ihr einen BR habt, wendet euch an den. Den Kampf kann der BR besser ausfechten als eine Einzelperson. Wenn es keinen gibt, muss sich deine Frau entscheiden, ob sie auf ihr Recht pochen will und sich dann idealerweise mit anderen verbünden.