Betriebsversammlung
Servus ihr Lieben
Ein Unternehmen drei Betriebe, zwei BR, GBR in der Planung. Betrieb eins, 150 Mitarbeiter 100 MA im Lager und 50 MA in der Vrewaltung, räumlich getrennt ca. 200 Metre Luftlinie,mit BR. Betrieb zwei, ca 50 MA im selben Gebäude wie die 50 MA aus Betrieb eins, auch mit BR. Betrieb drei ca.20 MA. auch im selben Gebäudea aber ohne BR.
Betrieb zwei hält eine Betriebsversammlung ab zu der die 50 MA aus der Verwaltung von Betrieb eins und die 20 MA aus Betrieb drei als " Gäste" eingeladen werden, BR von Betrieb eins war nicht informiert. Wie ist die Lage wenn jemand von der GL auf die Idee kommt den MA aus Betrieb eins und drei die ca. zwei Stunden nicht zu Bezahlen, weil ja die Betreibsversammlung nicht vom BR von Betrieb eins war und Betrieb drei ja gar keinen BR hat???
Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt
Danke und Grüße Marxxx
Community-Antworten (1)
11.11.2010 um 17:20 Uhr
Irgendwie klingen in letzter Zeit viele Beiträge ziemlich hypothetisch...... egal.
Wie ist die Lage wenn jemand von der GL auf die Idee kommt den MA aus Betrieb eins und drei die ca. zwei Stunden nicht zu Bezahlen
Warum sollte er auch? Die Lohnfortzahlung gilt definitiv nur für die AN aus dem Betrieb dessen BR eine Betriebsversammlung abhält.
Aber das ganze hat noch ganz andere Haken:
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Betriebsversammlungen sind NICHT ÖFFENTLICH und der BR eines Betriebes hat nicht das Recht willkürlich Gäste einzuladen (§42 (1) BetrVG). Betriebsfremde dürfen nur eingeladen werden, soweit dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Für die Teilnahme betriebsfremder AN wird aber wohl nur in den seltensten Fällen ein sachlichen Grund zu finden sein. Anerkannt wird dies z.B. für Mitglieder des GBR, KBR oder BR anderer verbundener Betriebe/Unternehmen.
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Die geladenen AN haben natürlich kein Recht auf Freistellung. Sie müssen also zur Teilnahme Urlaub o.ä. nehmen. Verlassen diese AN während der AZ ihren Arbeitsplatz begehen sie einen Verstoß gegen ihre Arbeitspflicht. Normalerweise wird der AG diese AN schlicht an die Arbeit schicken und ihnen ggf. gleich noch eine Abmahnung nachreichen.
Soweit der AG die Teilnahme tatsächlich duldet könnte man versuchen das dahingehend auszulegen das er auch für die Freistellung aufzukommen hat. Aber das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
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