Erstellt am 08.03.2023 um 20:27 Uhr von Dummerhund
Ein gemeinsamer Betriebsrat für 2 Standorte ist eine Betriebsversammlung für alle.
Erstellt am 09.03.2023 um 08:03 Uhr von Rehfeld
Hallo Schlauerhund ,wenn du mir noch dazu eine Begründung schreiben würdest oder wo
mit du das Begründest ,wo ich das finde wäre ich dir Dankbar !!!
Erstellt am 09.03.2023 um 08:33 Uhr von titapropper
Hallo Tom22. Schau mal ins BetrVG und in die Kommentierungen dazu. Und was soll dieses "!!!!"?
Erstellt am 09.03.2023 um 08:42 Uhr von LuckyMe
Wenn es verschiedene Betriebsteile sind können aber auch (per Beschluss festgelegt) Abteilungsversammlungen durchgeführt werden. Wir sind ebenfalls ein Filialbetrieb und machen pro Jahr 2 gemeinsame Betriebsversammlungen wo alle Mitarbeiter zusammenkommen und 2 Abteilungsversammlungen an den Standorten.
Erstellt am 09.03.2023 um 09:02 Uhr von celestro
"Und was soll dieses "!!!!"?"
Machen manche Menschen einfach so ... ohne besonderen Grund. Ggf könnte noch in Frage kommen, dass das Gesagte damit unterstrichen werden soll.
Erstellt am 09.03.2023 um 09:57 Uhr von titapropper
Achso!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jetzt verstehe ich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!