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Betriebsversammlung

T
Tom22
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo wir sind 2 Standorte mit einem gemeinsamen Betriebsrat!!!! Wir wollen eine Betriebsversammlung durchführen. Haben wir das Recht auf eine gemeinsame Versammlung oder müssen wir.getrennt eine Betriebsversammlung durchführen? Hat da jemand Ahnung?

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Community-Antworten (6)

D
DummerHund

08.03.2023 um 21:27 Uhr

Ein gemeinsamer Betriebsrat für 2 Standorte ist eine Betriebsversammlung für alle.

R
Rehfeld

09.03.2023 um 09:03 Uhr

Hallo Schlauerhund ,wenn du mir noch dazu eine Begründung schreiben würdest oder wo mit du das Begründest ,wo ich das finde wäre ich dir Dankbar !!!

T
titapropper

09.03.2023 um 09:33 Uhr

Hallo Tom22. Schau mal ins BetrVG und in die Kommentierungen dazu. Und was soll dieses "!!!!"?

L
LuckyMe

09.03.2023 um 09:42 Uhr

Wenn es verschiedene Betriebsteile sind können aber auch (per Beschluss festgelegt) Abteilungsversammlungen durchgeführt werden. Wir sind ebenfalls ein Filialbetrieb und machen pro Jahr 2 gemeinsame Betriebsversammlungen wo alle Mitarbeiter zusammenkommen und 2 Abteilungsversammlungen an den Standorten.

C
celestro

09.03.2023 um 10:02 Uhr

"Und was soll dieses "!!!!"?"

Machen manche Menschen einfach so ... ohne besonderen Grund. Ggf könnte noch in Frage kommen, dass das Gesagte damit unterstrichen werden soll.

T
titapropper

09.03.2023 um 10:57 Uhr

Achso!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Jetzt verstehe ich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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