Erstellt am 09.07.2019 um 15:38 Uhr von galaxy
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, es kann aber durchaus sinnvoll sein. Manchmal wird ja auch eine Präsentation vorbereitet für die BV und dies kann man ja im Firmen internen Intranet veröffentlichen so das es auch MA lesen können, die nicht anwesend sein konnten.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 09.07.2019 um 16:04 Uhr von UdoWoe
Es kann / darf zwar ein Protokoll geschrieben werden, vorgeschrieben ist es nicht. Aber veröffentlicht oder sogar verschickt (in welcher Form auch immer, Papier, Elektronisch, Aushang) darf es nicht.
Ich bin da auch schon einmal reingefallen. Es darf eingesehen und auch gelesen werden, es darf aber nicht verteilt werden. Ich weis, viele sagen jetzt was soll der Quatsch, aber es ist leider so.
Es könnte ja sein, dass dieses Protokoll mit Zahlen, eventuell persönlichen Äußerungen von MA oder der GL oder sogar Namen von Teilnehmenden an die Öffentlichkeit kommt. Dies darf aber nicht sein.
Mit Präsentationen ist das was anderes.
Wir haben es so gelöst, dass interessierte die nicht teilnehmen können, dass Protokoll im BR-Büro bei den freigestellten BR-Mitglieder einsehen können.
An einigen Stellen muss das BetrVG noch nach justiert werden.
Erstellt am 09.07.2019 um 17:24 Uhr von celestro
"Aber veröffentlicht oder sogar verschickt (in welcher Form auch immer, Papier, Elektronisch, Aushang) darf es nicht."
Kannst Du diese "Behauptung" auch belegen?
P.S. Ich würde so ein Protokoll, wenn überhaupt auch allgemein schreiben und niemals mit Namensnennung.