Beleidigung
Bei einem offiziellen Gespräch zwischen Betriebsratsmitgliedern und der Geschäftsführung verlangt der Betriebsratsvorsitzende die Einhaltung einer Dienstvereinbarung von der Geschäftsführung. Bei der darauf folgenden kontroversen Diskussion fällt vom stellvertretenden Geschäftsführer an den Betriebsratsvorsitzenden der Satz: "Sie sind doch kein Legastheniker... Der Betriebsratsvorsitzende sieht in dieser Äußerung eine Ehrverletzung. Handelt es sich juristisch um eine Beleidigung?
Community-Antworten (12)
07.07.2013 um 17:07 Uhr
eine Beleidigung beinhaltet einen Angriff auf die Ehre eines anderen mittels einer ehrverletzenden Äußerung oder Herabwürdigung
auch wenn ein Legastheniker "nichts schlechtes ist", kann die (auch indirekte) Titulierung eines Dritten als Legastheniker natürlich ehrverletzend und herabwürdigend sein, (vor allem auch dann, wenn es bewusst und gewollt geäußert wird, den anderen "herabzuwürdigen")
und somit auch juristisch als Beleidigung gelten
07.07.2013 um 14:39 Uhr
Er hat ihn doch nicht erverletzt. Er hat doch gesagt, dass er eben etwas NICHT ist. Weiter hat das BAG schon vot langer Zeit festgestellt, dass es durchaus üblich ist, dass BR und AG ggf härter/klarer mit einanderumgehen und reden. Also normal.
07.07.2013 um 14:44 Uhr
Handelt es sich juristisch um eine Beleidigung?<
Die Gedanken sollte der BRV gar nicht erst anstellen und damit Zeit verschwenden. Vielmehr sollte er ein Rethorikseminar oder ein Seminar "sicheres Verhandeln" oder der gleichen besuchen. Dann hat er für die Zukunft die passende Antwort parat.
07.07.2013 um 14:49 Uhr
Sie sind doch kein Legastheniker. Ist keine Beleidigung. Es ist ein Ausdtuck einer Meinung oder ggf Feststellung, das eben etwas nicht vorliegt.
07.07.2013 um 14:53 Uhr
@vorhelmer Ich würde einen neuen BRV wählen....
07.07.2013 um 15:25 Uhr
Neuen BRV wählen? Was hst er außer ggf Nichtwissen über erlaubten Umgang
07.07.2013 um 15:54 Uhr
Damit es sich überhaupt um eine Beleidigung handeln KÖNNTE, müsste der Begriff "Legastheniker" etwas ehrverletzendes sein. Es handelt sich aber bei einem -tatsächlichen- Legastheniker um einen Menschen mit Lese- und/oder Schreibschwäche. Diese Menschen sind zu bedauern, aber etwas Schlechtes sind sie nicht.
07.07.2013 um 17:16 Uhr
Die gemachte Aussage bedeutet doch nur bzw ist eine andere Art zu sage, Sie können doch lesen, rechen und schreiben. Anders wäre der AG hätte gesagt, sie sind ...... Weiter gilt das BAG Urteil betreffend dem Umgang
07.07.2013 um 17:38 Uhr
was die Aussage wörtlich bedeutet, ist zweitrangig in welchem Zusammenhang sie fällt, was sie ausdrücken soll und wie sie der Gegenüber aufnimmt, ist wichtig
geht es um verschiedene Meinungen zur Auslegung einer BV, und gibt der GF sinngemäß zum Ausdruck, der BRV wäre ein Legastheniker, falls er bei seiner Art der Auslegung bliebe bzw. nicht die Auslegung des GF übernehmen würde
sehe ich da durchaus den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an
07.07.2013 um 18:33 Uhr
Nun, dann schlage ich vor, der BRV erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung.
Und wenn dann in der mündlichen Verhandlung der Richter fragt, was denn vorgefallen sei, dann sagt er einfach, wie es war: "Der Geschäftsführer hat gesagt, ich sei etwas NICHT, was auch NICHTS Schlimmes ist!"
Das wird der Vorsitzende bestimmt verstehen und angemessen bestrafen.
07.07.2013 um 18:55 Uhr
Mal andersrum gesehen, wäre es eine Beleidigung gewesen wenn der Satz gelautet hätte , sind sie Blind? oder können sie nicht lesen?, oder ich hatte sie bisher für intelligenter gehalten! im Prinzip ist es egal ob einer sagt, da hat einer in die Ecke geschiss..........., oder aber, da liegt ein brauner Haufen in der Ecke der riecht unangenehm. Es ist immer Situationsabhängig. Und da könnte die Aussage, sie sind doch kein Legastheniker, durchaus Ehrverletzend sein. Grundsätzlich sage ich aber, in Verhandlungen sollte man sich auch ein dickes Fell anschaffen und nicht alles was dort wörtlich gesagt wird auch wörtlich nehmen. Betrachtet es als Freischuss, wenn wieder mal ähnliches ist.
07.07.2013 um 19:50 Uhr
Ach Leute...wie immer gilt und für BR Vorsitzende ganz besonders: Wer keine Hitze abkann darf keinen Job in der Küche anstreben.
Will heissen-seid nicht so mäkelig. Da werden auch mal die harten Bandagen ausgepackt.....
Gruss von den Betriebsratten-der auch Vorsitzender ist
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